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HWK des Saarlandes | Juni 2026
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Arbeitgeber müssen für UV-Schutz und Hitzeschutz sorgen. Wichtig ist aber auch, dass die Beschäftigten die Sonnencremes und Schutzkleidung regelmäßig nutzen. (Foto: © Linda Sobota - BG BAU)
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Juni 2026
Sommer auf der Baustelle erfordert UV-Schutz. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Die BG BAU fördert die Ausstattung der Beschäftigten mit Funktionsshirts, Hüten und Sonnenbrillen.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien Sonnenschutz und Hitzeschutz zur Verfügung stellen, um die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. Dazu gehört unter anderem ausreichend Sonnencreme als Creme, Fluid oder Stick (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50) und UV-Schutzkleidung wie Shirts, Hüte mit breiter Krempe und Nackenschutz sowie Sonnenbrillen.
Die Berufsgenossenschaft BG BAU fördert bei Mitgliedsunternehmen den Kauf von UV-Schutzkleidung mit einer Arbeitsschutzprämie. Pro Maßnahme gibt es 50 Prozent der Anschaffungskosten dazu, bei Kühlwesten maximal 100 Euro pro Stück.
Für langärmlige Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz gibt es bis zu 30 Euro pro Stück und sogar bei Sonnenbrillen (UV-Schutzbrillen) gibt die BG auf Antrag 20 Euro pro Brille dazu. Förderfähige Sonnenbrillen müssen die Anforderungen an Arbeitsschutzbrillen erfüllen, insbesondere die Normen DIN EN 166 und DIN EN 172.
Außerdem werden Maßnahmen zur Verschattung von Arbeitsbereichen gefördert, mit denen alle Anwesenden geschützt werden können. Etwa UV-absorbierende Überdachungen, Sonnenschirme und -segel. Hier werden Mindestgrößen vorausgesetzt.
TOP steht für Technisch, Organisatorisch und Persönlich. Es gilt die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen sollen in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.
Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Sonnensegel oder Wetterschutzzelte.
Als organisatorische Maßnahmen sollte geprüft werden, ob sich Arbeiten im Freien vermeiden lassen, besonders zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Arbeiten früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden können.
Persönliche Maßnahmen sind schließlich Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50).
Ebenfalls wichtig: Die Akzeptanz und Einsicht der Beschäftigten. "Das beste Sonnenschutzmittel wirkt nur da, wo es regelmäßig und in ausreichender Menge aufgetragen wird. Im Rahmen der Unterweisung kann die richtige Anwendung geübt werden", so die BG BAU.
Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die intensiver Belastung durch natürliche UV- Strahlung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Quelle: BG BAU; DHB
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