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HWK des Saarlandes | Juni 2023
Das Saarland für Fachkräfte attraktiver machen
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung von der Agentur Saarland Attractive, um so Fachkräfte gewinnen zu können.
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Gesellschaft | Juni 2023
Ohne Digitalisierung und künstliche Intelligenz läuft künftig nichts mehr in der Meisterausbildung. Das ist das Fazit des Anwendertreffens, einer gemeinsamen Veranstaltung der Verlagsanstalt Handwerk und des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb).
In einigen Branchen, etwa im Baugewerbe, mussten die Beschäftigten früher den SV-Ausweis mit sich führen. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)
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Januar 2023
Der Sozialversicherungsausweis ist Geschichte. Er wurde zum 1. Januar 2023 durch den neuen Versicherungsnummernachweis abgelöst. Was das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Sozialversicherungsausweises (SV-Ausweis) Geschichte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den SV-Ausweis nicht mehr als Nachweis für die Sozialversicherungsnummer bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Stattdessen können die Betriebe jetzt die Sozialversicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung automatisiert abrufen. Der Sozialversicherungsausweis wurde zum Jahreswechsel durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt.
Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Die neuen Versicherungsnummernachweise würden seit dem 2. Januar 2023 durch die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ausgestellt, so der ZDH. Die Betroffenen erhalten den Nachweis mit der Post.
Diese Nummer bleibt ein Leben lang bestehen. Wer also bereits eine Sozialversicherungsnummer hat, bekommt jetzt keine neue ausgestellt. Man muss diese gut aufbewahren, denn man braucht sie zum Beispiel, wenn man sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzt, beim Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse.
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Verliert man den Versicherungsnummernachweis, kann man bei der bei der Einzugsstelle (der gesetzlichen Krankenkasse), beim Rentenversicherungsträger oder über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung einen neuen Ausweis beantragen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Versicherungsnummernachweis nicht mit zur Arbeit nehmen. Allerdings sind sie verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass oder Passersatz bei sich zu führen.
Für den SV-Ausweis gab es früher in einigen schwarzarbeitsgefährdeten Branchen, etwa dem Baugewerbe oder Gaststättengewerbe, eine Mitführungspflicht, was bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit helfen sollte. Allerdings hatte sich herausgestellt, dass die Ausweise nicht fälschungssicher sind.
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