Steuererleichterung für die Mitarbeiterwohnung
Wer in einer Mitarbeiterwohnung seines Arbeitgebers lebt, soll künftig bei der Steuer entlastet werden. Das soll den Wohnungsbau ankurbeln und zu einer Renaissance der Werkswohnung führen.
Die Bundesregierung will einen Steuervorteil für bezahlbare Mitarbeiterwohnungen einführen. So sieht es das Jahressteuergesetz 2019 vor. Aktuell ist es so, dass Arbeitnehmer den finanziellen Vorteil versteuern müssen, wenn die Miete für die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wohnung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Bei einer Dienstwohnung muss der Arbeitnehmer aktuell noch den geldwerten Vorteil versteuern. Dieser ist die Differenz aus der Vergleichsmiete (z.B. örtlicher Mietspiegel) und der Miete, die der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt. Da die Vergleichsmiete vor allem in den Großstädten und Ballungszentren aber in den letzten Jahren extrem gestiegen ist, wurden Mitarbeiterwohnungen immer unattraktiver.
In Zukunft soll das so geregelt sein: Falls die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, sollen Mieter diesen Vorteil nicht mehr versteuern müssen, berichtet die "Welt".
Investitionsanreize für bezahlbare Wohnungen
"Die Initiative der Bundesregierung, das Mitarbeiterwohnen zu erleichtern, ist richtig und wird mit dazu beitragen, die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu entlasten", reagiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes auf die Entscheidung der Bundesregierung. Der Verband ist überzeugt, dass die Maßnahme helfen wird, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu vergrößern.
"Unternehmen werden durch die steuerliche Entlastung verstärkt in neuen Wohnraum investieren. Es sind genau solche Investitionsanreize, die wir in der derzeitigen Lage brauchen, um den Wohnungsbau wirksam voranzubringen", so Pakleppa weiter.
Werkswohnung: Ein spannendes Thema beim Wettbewerb um die Talente
Noch Ende der 1970er-Jahre habe es schätzungsweise 450.000 bezahlbare Werkswohnungen gegeben. Heute habe sich die private Wirtschaft aus dem Feld fast vollständig zurückgezogen. "Dabei können Mitarbeiterwohnungen ein Modell sein, dass gerade Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen hilft, angemessenen Wohnraum zu finden."
Das Modell der Mitarbeiterwohnungen habe einen weiteren Vorteil, so der ZDB:
"Wenn Unternehmen auf betriebseigenen Grundstücken bauen, die nicht mehr für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind, brauchen sie kein zusätzliches Bauland – was ja einer der großen Engpassfaktoren im Wohnungsbau ist."
Neben der Möglichkeit, sich so als attraktiver Arbeitgeber auf dem hart umkämpften Markt um qualifizierte Fachkräfte zu positionieren, seien die Mitarbeiterwohnungen also einer von vielen wirksamen Hebeln, um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Herr zu werden.
Quellen: ZDB, "Die Welt"
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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