Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, soll steuerfrei werden.

Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, soll steuerfrei werden. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

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Steuererleichterungen für Brauereien und die Gastronomie

Betriebsführung

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Cafés und Restaurants wird verlängert: Der Finanzausschuss im Bundestag hat Steuererleichterungen für kleine Brauereien und die Gastronomie beschlossen.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, wird aber jetzt bis Ende 2023 verlängert. Das hat der Finanzausschuss im Bundestag beschlossen. 

Das betrifft auch Speisen in Konditoreien, Bäckerei-Cafés oder Fleischer-Imbisse. "Das Beibehalten des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist das richtige und dringend benötigte Signal für die Branche in herausfordernden Zeiten, das Mut und Hoffnung macht", sagt Guido Zöllick, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes. Die Branche leidet unter Kostenexplosionen bei Energie, Lebensmitteln und Personal.

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Über einen Änderungsantrag eingefügt wurde zudem die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die mit den Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt worden war und eigentlich ebenfalls zum Jahresende 2022 ausgelaufen wäre.

Zur Stärkung der "einzigartigen Biervielfalt und Braukunst" sowie der mittelständisch geprägten Brauereistruktur sollen die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben, heißt es da.  Außerdem wird Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit.

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Text: / handwerksblatt.de

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