Die Tierhaltung müsste auch in Speisekarten ausgewiesen werden. So könnten Verbraucher im Restaurant sehen, ob das Schwein für das Schnitzel aus Stallhaltung kommt oder Bio-Qualität hat. (Foto: © Brent Hofacker/123RF.com)

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Tierhaltungs-Logo bald auch beim Imbiss und im Restaurant

Im Restaurant, in der Kantine oder beim Imbiss: Verbraucher sollen bald erkennen können, wie die Tiere, die sie essen, gehalten wurden. Warum Verbände wie das Bäcker- und Fleischerhandwerk dagegen sind.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird reformiert. So ist es bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Gleichzeitig plant das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf nun die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie bestimmte verarbeitete Lebensmittel und auf Lebensmittel aus dem Ausland zu erweitern. Beim Döner-Imbiss, beim Schnitzel in der Kantine oder bei der Bratwurst in der Kita soll künftig erkennbar sein, wie das Tier gehalten wurde.

"Der Endverbraucher kann sodann durch die Einführung der verbindlichen Kennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung beispielsweise im Restaurant, in Kantinen oder am Imbiss eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere, von denen das Lebensmittel stammt, treffen", heißt es im Gesetzentwurf. Möglicherweise wird das Fünf-Stufen-Modell genutzt, das von "Stall" (gesetzlicher Standard) bis "Bio" reicht. Verbraucher kennen es schon aus dem Supermarkt. 

Derzeit gilt das Gesetz (TierHaltKennzG) nur für frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verkauf sind bislang nicht erfasst. 

Verbände gegen die Ausweitung

Branchenverbände wie der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, der Zentralverband des Bäckerhandwerks sowie der Deutsche Fleischer-Verband lehnen die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Verkauf und auf verarbeitete tierische Lebensmittel ab - insbesondere aufgrund der damit verbundenen Bürokratie.

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Mit einem gemeinsamen Positionspapier haben sie sich Ende April 2026 an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Weitere Unterzeichner sind der Bundesverband der Systemgastronomie, das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie, das Deutsche Tiefkühlinstitut  und der Großhandelsverband Foodservice.

Die neuen Kennzeichnungspflichten würden die Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand belasten, die letztlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden müssten, so die Kritik der Verbände: Zum Beispiel an Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken.

"Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wäre der Aufbau neuer IT-Systeme bei Herstellern, Händlern und Gastronomen erforderlich, eine lückenlose Chargenrückverfolgung getrennt nach Tierhaltungsformen müsste eingerichtet werden", so die Verbände.

Dies würde auch eine getrennte physische Lagerung sowie laufende Anpassungen von Speisekarten, Apps und Bestellsystemen mit umfangreichen Dokumentationspflichten erfordern. In einem Menü mit mehreren Fleischkomponenten wie beispielsweise einem Fertiggericht oder Burger mit Patty und Bacon können unterschiedliche Haltungsformen zusammenkommen.

Die Verbände malen sogar das Szenario aus, dass Betriebe aus wirtschaftlichem Druck auf tierische Produkte aus schlechterer Haltung zurückgreifen, "wenn Rohwaren, Logistik und betriebliche Prozesse teurer werden". Und es sei fraglich, dass Kunden höhere Preise mittragen würden. 

Das Ministerium rechnet mit Bürokratiekosten von rund 12,3 Millionen Euro jährlich für die Betriebe. Diese sollen aber an anderer Stelle entlastet werden. 

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Text: / handwerksblatt.de

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