Überbrückungshilfe: Betriebe warten verzweifelt auf Abschläge
Die Betrugsfälle bei den Corona-Hilfen nehmen zu. Die Bewilligungsstellen schauen deshalb genauer hin. Steuerberater beobachten, dass während der Prüfung neuerdings keine Abschlagszahlungen fließen. "Für die Betriebe geht es um die Existenz", kritisieren die Berater.
Die Betrugsfälle mit Identitätsklau bei Corona-Hilfen mehren sich. Allein in Bayern sind seit Einführung der Corona-Hilfen für Unternehmen über 1.400 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs eingeleitet worden, berichtet der Münchner Merkur. Deshalb nehmen die Bewilligungsstellen der Länder einzelne Anträge auf Überbrückungshilfe III aber auch für die Neustarthilfe in die sogenannte Tiefenprüfung.
Bislang gab es während dieser Zeit trotzdem Abschlagszahlungen. Jetzt berichten immer mehr Steuerberaterinnen und -berater der bundesweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft Ecovis, dass während der Prüfung kein Geld fließt.
"Luisa Damm, Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden, war die erste Kollegin, die sich bitter beschwerte", heißt es in einer Pressemitteilung. Bislang bekamen die Betriebe während dieser "Tiefenprüfung" Abschlagszahlungen. Das scheint jetzt vorbei, beobachten die Berater. "Für manche Betriebe geht es um die Existenz", berichtet ihr Kollege Jan Brumbauer von Ecovis in Falkenstein.
"Seit den Betrugsfällen werden alle Anträge über 100.000 Euro ausgesteuert, gehen in die Tiefenprüfung und während dieser Zeit fließt kein Geld", schildert Luisa Damm die Situation. Auch Mareen Hammelbeck von der Ecovis-Kanzlei in Rostock berichtet über einen für ihre Mandantinnen und Mandanten "schier unhaltbaren Zustand", wie sie sagt.
"Für meine Mandanten ist das höchst unangenehm"
Nach dem Versand eines Antrags oder eines Änderungsantrags habe Mareen Hammelbeck kürzlich folgende Nachricht des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern bekommen:
"Ihr Antrag auf Überbrückungshilfe III wird im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen. Daher kann nicht sofort eine Abschlagszahlung ausgezahlt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages und die Veranlassung der Auszahlung der genehmigten Fördersumme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Bitte geben Sie dieser etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht. Wir bemühen uns, Ihren Antrag als Bewilligungsstelle so schnell wie möglich zu bearbeiten und werden uns bei Rückfragen bei Ihnen melden."
"Bisher hat der Abschlagsbescheid zwei Wochen gedauert", sagt die Steuerberaterin. Welche "konkreten Anhaltspunkte" genau gemeint sind, von denen in der Nachricht die Rede ist, kann sie nicht nachvollziehen. "Für meine Mandanten und uns ist das höchst unangenehm."
Manche Mandanten warten mehr als zwei Monate auf ihr Geld
Auch Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer im sächsischen Falkenstein hatte im letzten Monat mehrere Fälle für Mandanten in Sachsen und in Rheinland-Pfalz, die in die Tiefenprüfung gingen. Betroffen waren Anträge auf Überbrückungshilfe III und auf Neustarthilfe. "Unsere Mandanten sind auf das Geld angewiesen. Es gibt Fälle, da warten Mandanten mehr als zwei Monate auf ihr Geld. Wer da keinen Abschlag bekommt, für den ist das existenzgefährdend."
Quelle: Ecovis
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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