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Reform der Unternehmenssteuern: Handwerk enttäuscht

Die Körperschaftsteuer wird modernisiert. Ab 2022 können Personengesellschaften dieselben steuerlichen Regelungen wie Kapitalgesellschaften nutzen. Das Handwerk bezeichnet das Gesetz als "enttäuschend".

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Personengesellschaften können ab 2022 auf Antrag bei ihrem Finanzamt dieselben steuerlichen Regelungen nutzen wie Kapitalgesellschaften (Optionsmodell). Personengesellschaften, die sich dazu entschließen, sollen so die im Unternehmen verbleibenden Gewinne reinvestieren können. Dadurch sollen Wettbewerbsvorteile gegenüber Kapitalgesellschaften verringert werden.

Die Option steht allerdings nicht allen Personengesellschaften und nicht Einzelunternehmern offen. Zudem ist die Option sehr komplex und beratungsintensiv. "Ich fürchte, dass der Mittelstand hier auf der Strecke bleibt", sagte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) bei seiner Rede vor dem Bundesrat. 

Auch das Handwerk hatte sich von dem Gesetz deutlich mehr versprochen und auf eine Verbesserung der Thesaurierungsrücklage gesetzt. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, sieht in dem neuen Optionsmodell lediglich einen "allerersten Schritt für eine Modernisierung der Unternehmenssteuern". 

Handwerk fordert: Thesaurierungsrücklage vereinfachen

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

Das Gesetz gehe in weiten Teilen an den Erfordernissen und Erwartungen des Handwerks vorbei, so Schwannecke. Besonders enttäuschend aus Sicht des Handwerks sei, dass das KöMoG nicht genutzt worden ist, um die Anwendbarkeit der Thesaurierungsrücklage zu vereinfachen. Darauf warten die Unternehmen schon lange. 

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"Hier hätte es ein deutliches Signal an die kleinen und mittleren Betriebe gebraucht, dass auch ihre Bedürfnisse bei der Modernisierung der Unternehmensbesteuerung berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist, um Krisen besser abfedern und weiter Investitionen vornehmen zu können."

"Für kleine und mittlere Unternehmen nicht zielführend"

Schwannecke kritisiert, dass hier eine "wichtige Chance vertan" wurde, durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung Betrieben einen größeren Anreiz zu geben, Gewinne im Unternehmen zu belassen und diese zu reinvestieren.

"Eine reine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft ist für viele kleine und mittlere Unternehmen nicht zielführend. Die komplexen Regelungen machen sie zum einen wenig praktikabel. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Thesaurierungsrücklage könnte demgegenüber der Gesellschafter auch individuell ausüben."

Text: / handwerksblatt.de

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