Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenauszahlungen.

Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenauszahlungen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Verfassungsbeschwerde gegen doppelte Rentenbesteuerung

Müssen Rentner zweimal Steuern zahlen? Darüber hatte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 geurteilt. Gegen die Gerichtsentscheidung haben beide Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Langt der Fiskus bei Rentnern zweimal zu? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai 2021 in zwei Fällen beurteilt. Zwei Rentner waren mit Klagen gegen ihre Besteuerung vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Allerdings verlangte das höchste Finanzgericht Änderungen an der zugrundeliegenden Berechnungsweise. Gegen die BFH-Entscheidungen haben beide Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Eines der beiden Verfahren unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) als Musterklage, erklärte der Präsident Reiner Holznagel.

Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele fragen sich, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenauszahlungen. Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb müsse die Politik jetzt nachbessern.

Kläger kritisieren Berechnungsweise

Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten haben, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).

Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden in diesem Juni eingelegt. Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.

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Musterformular des BdSt

Der Bund der Steuerzahler bietet Senioren, die von der Doppelbesteuerung betroffen sind oder eine solche vermuten, auf seiner Website Handlungstipps und einen Mustereinspruch an. Gegen aktuelle Steuerbescheide können Betroffene einen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. 

Außerdem hat der Verein das Bundesfinanzministerium gebeten, einen Vorläufigkeitsvermerk zu erteilen. Kommt das Ministerium dieser Bitte nach, müssten Senioren keinen Einspruch mehr einlegen. Ihr Steuerbescheid bliebe bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Amts wegen offen. Dies würde unnötige Einspruchsverfahren vermeiden. 

Quelle: Bund der Steuerzahler

Urteil des Bundesfinanzhofs Steuern auf Rentenbeiträge: Der Staat muss nachbessern! > Hier mehr lesen!

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Text: / handwerksblatt.de

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