Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Für die Anwendung von Ultraschall müssen Kosmetiker die physikalischen Grundlagen und die Auswirkung auf biologisches Gewebe lernen, verlangt die NiSV. (Foto: © Nikolay Kovalchinskiy/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2021
Beauty-Experten, die eine Fortbildung an Ultraschall- oder anderen Geräten machen wollen, die unter die Strahlenschutz-Verordnung (NiSV) fallen, brauchen derzeit viel Geduld.
Die neue Strahlenschutz-Verordnung (NiSV) verlangt für bestimmte Geräte eine Registrierung und eine besondere Qualifikation der Personen, die sie bedienen. Bis zum Jahresende müssen sie dafür einen Lehrgang mit Fachkundenachweis absolvieren.
Derzeit sind die öffentlichen Stellen aber mit ihrer Arbeit im Verzug. Die Geräte-Registrierung ist in manchen Bundesländern derzeit noch nicht möglich. Auch die Akkreditierung der Fortbildungs-Insititute durch die Deutsche Akkreditierungsstellle (DAkkS) wird durch die Pandemie hinausgezögert.
Die DAkkS erklärte auf Nachfrage des Deutschen Handwerksblattes, dass derzeit sechs Institute Anträge zur Akkreditierung eingereicht haben. Allerdings sei mit einem kurzfristigen Abschluss der Bearbeitung nicht zu rechnen, da es coronabedingt zu Verzögerungen komme und in Risikogebieten innerhalb Deutschlands keine für die Akkreditierung notwendigen Vor-Ort-Begutachtungen bei den Antragstellern durchgeführt werden. Eine Abschätzung, wie lange die Verfahren noch dauern, sei im Moment nicht möglich.
Kosmetiker, die derzeit einen Kurs zur NiSV belegen möchten, können also noch nicht mit Sicherheit wissen, ob dieser auch später anerkannt wird.
Kommentar schreiben