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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Der Fokus bei der Überprüfung lag auf Baustellen mit hoher Absturzgefährdung, wie beim Hochbau oder der Dach- und Fassadensanierung. (Foto: © PANITAN KANCHANWONG/123RF.com)
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Juli 2018
Bei der Überprüfung von mehr als 400 Baustellen in Nordrhein-Westfalen wurden zum Teil gravierende Sicherheitsmängel beim Arbeitsschutz festgestellt.
Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (ASV NRW) hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion innerhalb von sechs Wochen mehr als 400 Baustellen überprüft und dabei teils eklatante Mängel festgestellt. Der Fokus der Aktion lag auf Baustellen mit hoher Absturzgefährdung, wie beim Hochbau oder der Dach- und Fassadensanierung. Hier kommt es sehr häufig zu schweren oder sogar tödlichen Absturzunfällen.
Knapp 70 Prozent der Gerüste auf den besichtigten Baustellen wiesen Mängel auf, meldet das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium. In knapp zwei Dritteln der Fälle war der Seitenschutz unvollständig und fehlte sogar ganz. In der Hälfte der Fälle war der Wandabstand zu groß und ein Drittel der Gerüste war nicht richtig verankert. Auch Auffangeinrichtungen wie zum Beispiel Netze bei Dacharbeiten waren häufig mangelhaft (auf 17 Prozent der Baustellen).
In 80 Prozent der Fälle wurde eine mangelhafte Absturzsicherung in diesem Bereich festgestellt. Konkret waren jeweils bei einem Drittel der Baustellen die Treppen, Wandöffnungen, Bodenöffnungen oder die oberen Etagen eines Rohbaus unzureichend abgesichert. Die sogenannten Verkehrswege etwa über Baugruben oder Übergänge zwischen Gebäudeteilen waren in 40 Prozent der Fälle zu beanstanden. In 16 Prozent der Fälle waren die Mängel so eklatant, dass diese ein Bußgeld nach sich ziehen werden. In Einzelfällen wurden auch Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt, was an die zuständigen Behörden weitergegeben worden ist.
Eine Überraschung seien die zahlreichen Sicherheitsmängel nicht, sagt Alexander Kostka von den Bauverbänden Westfalen im Gespräch mit dem WDR. Angesichts des Preisdrucks in der Branche sparten viele Unternehmen bei der Sicherheit. "Damit verschaffen sie sich bewusst einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, bei denen alle Vorschriften eingehalten werden." Auch die Kommunen seien in der Pflicht: "Wenn ein Unternehmen wegen schwerer Sicherheitsmängel ein Bußgeld zahlen muss, wird das auch ins Gewerbezentralregister eingetragen." Bei öffentlichen Aufträgen könnten solche Firmen künftig nicht mehr zum Zuge kommen, so ein Vorschlag.
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