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HWK Trier | September 2026
Sommerfest des Handwerks: Hoffnung braucht Taten
Anpacken statt abwarten: Mit dieser Botschaft setzte das Sommerfest des Handwerks am 4. September im Campus Handwerk ein deutliches Signal.
Sind Frauenhände flinker als Männerhände? Das sollte der Betrieb mindestens zuerst testen, sagt das Gericht. (Foto: © hxdbzxy/123RF.com)
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22. März 2023
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
Weil er einen männlichen Bewerber mit der Begründung abwies, man suche "eher flinke Frauenhände", muss ein Arbeitgeber ihm 2.500 Euro Entschädigung wegen Benachteiligung zahlen.
Die an einen männlichen Bewerber gerichtet Absage mit der Begründung, die Tätigkeit sei "eher etwas für flinke Frauenhände", stellt eine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Es sprach dem Mann daher eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.
Ein Modellauto-Hersteller hatte eine Stellenanzeige für "Bestücker (m/w/d) für eine Digitaldruckmaschine" geschaltet. In der Stellenbeschreibung hieß es unter anderem, dass Bewerber Fingerfertigkeit und Geschick mitbringen müssen, da die an der Maschine verwendeten Teile sehr klein seien und teilweise mit Hilfe von Pinzetten positioniert werden müssen.
Ein männlicher Bewerber erhielt eine Absage. Darin hieß es: "Unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände". Der Mann klagte wegen Diskriminierung.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg sprach dem abgelehnten Bewerber 2.500 Euro als Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu. Der Arbeitgeber habe ihm keine Gelegenheit gegeben, seine Fingerfertigkeit mittels Probearbeit zu zeigen, erklärte das Gericht. Das Argument des Unternehmens, Fotos des Mannes zeigten seine großen Hände, ließ das Gericht nicht gelten. Denn daraus lasse sich keine Aussagen über seine Fingerfertigkeiten herleiten.
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