Zu hohe Bankgebühren: Kunden müssen selbst aktiv werden
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs stehen vielen Kontoinhabern Gebühren-Rückzahlungen von ihren Banken zu. Sie müssen sie aber von sich aus einfordern, Unterstützung von der Politik bekommen sie nicht.
Die Bundesregierung kann Bankkunden bei der Rückforderung von zuviel gezahlten Gebühren nicht helfen. Etwaige Ansprüche müssen die Kontoinhaber allein durchsetzen, lautet die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Danach sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute ungültig, die bestimmen, dass ein Schweigen der Kunden als Zustimmung gewertet wird (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20).
Denn bislang konnten Banken ihre Verträge ändern, ohne dass die Kunden ausdrücklich eingewilligt hatten. Immer wieder nutzten die Institute diese Klauseln, um einseitig die Kontogebühren zu erhöhen. Der BGH hat in seinem aktuellen Urteil aber entsprechende Klauseln der Postbank für unwirksam erklärt. Sie seien nicht transparent genug und benachteiligten die Kunden unangemessen. Das Schweigen des Kunden könne nicht als Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen gewertet werden. Für derart weitreichende Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, sei ein neuer Vertrag notwendig. Die Kunden müssten also aktiv erklären, dass sie einverstanden sind. Sonst könnten die Banken die Position ihrer Kunden entwerten.
Verbraucherschützer bieten Musterbriefe
Obwohl das BGH-Urteil direkt nur die Postbank betraf, hat es eine Signalwirkung, denn inhaltsgleiche Klauseln wurden branchenweit verwendet. Als Folge können Kontoinhaber die zuviel gezahlten Beträge zurückverlangen. Verbraucherschützer sind sich einig, dass dies rückwirkend für mindestens drei Jahre gelten soll. In einer Musterfeststellungsklage wollen sie das grundsätzlich klären lassen.
Auf Unterstützung der Politik können Verbraucher bei der Rückholung ihrer Gebühren aber nicht zählen. Sie müssen selbst von ihrer Bank eine Erstattung fordern. Die Bundesregierung sieht für ein Eingreifen keinen Spielraum. "Etwaige Rückzahlungsansprüche von Kundinnen und Kunden sind nur auf Basis der jeweils individuell abgeschlossenen Verträge bzw. durch einen Vergleich der jeweiligen Vertragsfassungen mit und ohne Berücksichtigung der unwirksamen Vertragsklausel ermittelbar. Auch bei Verbraucherverträgen entspricht es dem geltenden Zivilrecht, dass es grundsätzlich Sache des Anspruchsinhabers ist, seinen Anspruch geltend zu machen", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.
Hilfe können Bankkunden sich aber über die Internetseite der Verbraucherzentrale holen. Dort können sie Musterbriefe herunterladen, die sie ausgefüllt an ihre Bank schicken können.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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