Lehrlinge aus einem sächsischen Ausbildungsbetrieb, die etwa ihren Berufsschulstandort in Berlin oder Brandenburg haben, können ab dem 1. August 2020 ebenfalls das AzubiTicket Sachsen nutzen.

Lehrlinge aus einem sächsischen Ausbildungsbetrieb, die etwa ihren Berufsschulstandort in Berlin oder Brandenburg haben, können ab dem 1. August 2020 ebenfalls das AzubiTicket Sachsen nutzen. (Foto: © Thomas Fehr/123RF.com)

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Berechtigtenkreis für AzubiTicket Sachsen wird erweitert

Ab dem 1. August können auch Lehrlinge, die ihre praktische Ausbildung in Sachsen machen, aber in einem anderen Bundesland beschult werden, das AzubiTicket Sachsen nutzen.

"Wer in Berlin oder Cottbus seine Berufsschule hat, weil diese in Sachsen nicht vorhanden ist, aber in Sachsen seinen Ausbildungsbetrieb, konnte das AzubiTicket bislang nicht erwerben", erklärt eine Sprecherin des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) gegenüber handwerksblatt.de.

Dies wird sich ab dem 1. August ändern, denn der Freistaat Sachsen und die sächsischen Verkehrsverbünde haben den Berechtigtenkreis für das AzubiTicket Sachsen erweitert. Ab dem Sommer können alle Auszubildende – auch die, die ihren Berufsschulort außerhalb von Sachsen haben, aber bei einem sächsischen Betrieb lernen – im Freistaat günstig Bus und Bahn fahren. Darüber hinaus gehören auch Freiwilligendienstleistende zum erweiterten Berechtigtenkreis. Von der neuen Regelung profitieren nach Kalkulationen des ZVON sachsenweit circa 5.000 weitere Azubis sowie circa 6.300 Freiwilligendienstleistende. 

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Am Ticket selbst ändert sich nach Angaben des sächsischen Verkehrsministeriums und des ZVON nichts. Es sei als Abo für zwölf Monate bei den Verkehrsunternehmen erhältlich. Das AzubiTicket Sachsen koste weiterhin für einen Verbund 48 Euro. Azubis und Freiwilligendienstleistende, die in mehreren Verbünden mobil sein möchten, könnten für je fünf Euro die anderen sächsischen Verkehrsverbünde zukaufen. Damit ist es möglich, für insgesamt 68 Euro im Monat in ganz Sachsen und im MDV-Verbundraum mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mobil sein.

Text: / handwerksblatt.de

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