Stefan Gustav (l.), Anke Altmeyer (3. v. l.) und Verena Stein (r.) von der HwK Koblenz gratulierten Teilnehmer Gabriel Schäfer (3. v. r.) zusammen mit den Prüfern Markus Caspers (2. v. r.) und Thorsten Schneiders (2. v. l.) zum erfolgreichen Abschluss des Validierungsverfahrens.

Stefan Gustav (l.), Anke Altmeyer (3. v. l.) und Verena Stein (r.) von der HwK Koblenz gratulierten Teilnehmer Gabriel Schäfer (3. v. r.) zusammen mit den Prüfern Markus Caspers (2. v. r.) und Thorsten Schneiders (2. v. l.) zum erfolgreichen Abschluss des Validierungsverfahrens. (Foto: © HwK Koblenz/Christian Schmitz)

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Validierung ohne formalen Abschluss möglich

Bei der Handwerkskammer Koblenz wurde nun zum ersten Mal und erfolgreich ein Validierungsverfahren nach dem neuem Abschnitt im Berufsbildungsgesetz durchgeführt.

Bei der Handwerkskammer (HwK) Koblenz wurde vor Kurzem das erste Validierungsverfahren mit umfassendem Erfolg abgeschlossen, das nach dem neuen Abschnitt "Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit" im Berufsbildungsgesetz durchgeführt wurde. Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne formalen Berufsabschluss können auf diese Weise einen Nachweis über ihr Können erhalten. Mit dem erfolgreichen Abschluss hat der Teilnehmer die gleiche Handlungsfähigkeit wie ein Geselle gezeigt und bekommt ein Zeugnis über diese vollständige Vergleichbarkeit. 

Bei der HwK Koblenz ging es darum, diese Handlungsfähigkeit im Beruf Elektroniker zu bescheinigen: Gabriel Schäfer hatte bisher keinen anerkannten Berufsabschluss, aber viele Jahre Berufserfahrung als Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik. Für das Validierungsverfahren musste er seine Kompetenzen in einer dreitägigen, praxisnahen Bewertung zeigen. Die Feststeller Markus Caspers und Thorsten Schneiders sind Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses. Beide bereiteten das Verfahren aufwändig vor, um sicherzustellen, dass die Aufgaben den Anforderungen des Ausbildungsberufsbildes entsprechen. Im Anschluss gratulierte die HwK Gabriel Schäfer zur nachgewiesenen vollständigen Vergleichbarkeit seiner beruflichen Handlungsfähigkeit: "Ein erfahrener Berufspraktiker kann seine langjährige Berufserfahrung nun offiziell nachweisen", unterstrich Stefan Gustav, der bei der HwK Koblenz für Berufsanerkennung zuständig ist.

 

Hintergrund: Validierungsverfahren Hintergrund Informationen geben bei der HwK Koblenz Anke Altmeyer, Tel. 0261 398343 und Verena Stein, Tel. 0261 398724, die für die Organisation der Validierungsverfahren zuständig sind.

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Text: / handwerksblatt.de

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