Die Zahl der Gründer im Kammerbezirk Münster ist gestiegen – vielleicht auch wegen der höheren Förderung.

Die Zahl der Gründer im Kammerbezirk Münster ist gestiegen – vielleicht auch wegen der höheren Förderung. (Foto: © jemastock/123RF.com)

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Höhere Gründungsprämie für Handwerksmeister

Im Kammerbezirk Münster machten sich im vergangenen Jahr 2020 mehr Gründer mit Hilfe der Förderung selbstständig.

Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich selbstständig machen, können jetzt mehr Meistergründungsprämie als Startkapital erhalten. Das Land NRW hat diesen Förderzuschuss von 7.500 auf bis zu 10.500 Euro erhöht. 13,5 Millionen Euro werden in den kommenden drei Jahren landesweit für Existenzgründungen im Handwerk bereitgestellt. "Wir freuen uns über diese Wertschätzung für Gründerinnen und Gründer mit Meistertitel", betont Hans Hund, Präsident der Handwerkskammer Münster. Sie übernähmen Verantwortung für die stabile Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region. Die Prämie sei eine gute Förderung des unternehmerischen Mutes.  

103 Meistergründungsprämien in 2020

Im Coronajahr 2020 wurden 103 Meistergründungsprämien bewilligt. Das sind 45 mehr als in 2019. Insgesamt machten sich im Kammerbezirk Münster im vergangenen Jahr 391 Meisterinnen und Meister selbstständig. Ungefähr jeder Dritte beantragte erfolgreich die Gründungsprämie. In den vergangenen 25 Jahren – die Prämie existiert seit 1995 – haben sich 3.028 Meister mit Hilfe der Prämie selbstständig gemacht. 

78 Prozent aller bewilligten Anträge wurden bereits abgeschlossen, weil die Förderziele erreicht waren; 2.374 meistergeführte Betriebe wiesen die Schaffung von 10.261 Arbeitsplätzen im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region nach. Die übrigen Betriebe haben die Mittel noch nicht innerhalb von drei Jahren abgerufen.

Förderung greift ab 12.000 Euro Investition

Bezuschusst wird der Schritt in die Selbstständigkeit im Rahmen einer ersten Vollexistenz, und zwar sowohl Neugründungen als auch Betriebsübernahmen und Beteiligungen an Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals. Bei einer Neugründung und Beteiligung muss mindestens ein unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Vollzeit oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu je 50 Prozent für mindestens zwölf Monate geschaffen werden. Die Voraussetzung kann auch mit einem Ausbildungsplatz innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden. Die Förderung greift, wenn mindestens 12.000 Euro investiert werden. Der Förderhöchstbetrag wird bei einer Investitionssumme ab 15.000 Euro gewährt. 

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Beratungsinfo Vorab führt die Handwerkskammer Münster eine Existenzgründungberatung durch. Zu erreichen ist sie unter Telefon 0251 5203-202.

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Text: / handwerksblatt.de

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