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HWK Münster | Juli 2026
Betriebsübergabe steuerlich optimal planen
Wer sein Unternehmen rechtzeitig auf die Nachfolge vorbereitet, schafft die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang.
Künftig können Arbeitnehmer leichter ins EU-Ausland entsendet werden. (Foto: © Jason Winter/123RF.com)
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Handwerksbetriebe, die Mitarbeiter für Aufträge in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden, können künftig mit spürbaren Erleichterungen rechnen.
Mit zwei neuen EU-Regelungen sollen die Verfahren rund um Arbeitnehmerentsendungen einfacher, digitaler und einheitlicher werden. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Ein zentraler Baustein ist die Einführung der sogenannten "eDeclaration" – einer einheitlichen digitalen Plattform für Entsendemeldungen. Über dieses Portal sollen Betriebe künftig die erforderlichen Meldungen online abgeben und notwendige Unterlagen hochladen können. Besonders wichtig: Die teilnehmenden Mitgliedstaaten dürfen nur noch einen festgelegten Katalog an Informationen abfragen. Zusätzliche nationale Anforderungen sind nicht zulässig. Das schafft einheitliche Abläufe und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Handwerksbetrieben die grenzüberschreitende Tätigkeit.
Auch bei der A1-Bescheinigung, die den Verbleib eines Mitarbeiters im heimischen Sozialversicherungssystem nachweist, gibt es Verbesserungen. Zwar bleibt die Beantragung vor einer Entsendung grundsätzlich bestehen. Kann die zuständige Behörde die Bescheinigung jedoch nicht sofort ausstellen, erhalten Unternehmen künftig automatisch eine Eingangsbestätigung. Diese dient als Nachweis, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde und sorgt damit für mehr Planungssicherheit.
Eine weitere Neuerung betrifft kurze Auslandseinsätze: Für Dienstreisen und Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Kalendertagen entfällt künftig die Pflicht zur A1-Bescheinigung. Von dieser Erleichterung ausgenommen ist allerdings das Baugewerbe. Hier bleibt die A1-Bescheinigung weiterhin ab dem ersten Einsatztag verpflichtend.
Aus Sicht des Handwerks sind die beschlossenen Änderungen ein wichtiger Schritt, um den europäischen Binnenmarkt für kleine und mittlere Betriebe besser nutzbar zu machen. Einheitliche digitale Verfahren, weniger nationale Sonderregelungen und klar definierte Anforderungen erleichtern die Vorbereitung grenzüberschreitender Einsätze und schaffen mehr Rechtssicherheit. Bis die Neuerungen greifen, ist allerdings noch etwas Geduld erforderlich. Die Regelungen zur eDeclaration treten voraussichtlich drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Änderungen zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme – einschließlich der neuen Vorgaben zur A1-Bescheinigung – gelten 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung. Bis dahin bleiben die bisherigen Verfahren unverändert bestehen.
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