Im Rahmen der regelmäßigen Schwerpunktkontrollen wurde von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit das Friseurhandwerk geprüft.

Im Rahmen der regelmäßigen Schwerpunktkontrollen wurde von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit das Friseurhandwerk geprüft. (Foto: © serezniy/123RF.com)

Vorlesen:

Zoll: Friseurhandwerk unter der Lupe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt das ganze Jahr über schwerpunktartige Kontrollen durch.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt das ganze Jahr über schwerpunktartige Kontrollen durch – sowohl bundesweit als auch regional. Im Vordergrund dieser regelmäßigen Überwachungen steht vor allem die Frage, ob die überprüften Unternehmen ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten einhalten. Bei konkreten Kontrollen im Friseurhandwerk konnten die Behörden jetzt einzelne Verstöße aufdecken. In diesen Fällen hatten Betriebe etwa unerlaubt Sozialleistungen bezogen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten sowie Ausländer illegal beschäftigt. Bereits Anfang April hatte die Zollverwaltung bundesweit schwerpunktmäßig Friseursalons und sogenannte Barbershops überprüft. 

Im Bezirk Trier lag die Zuständigkeit bei der FKS Trier, die als Außenstelle dem Hauptzollamt in Koblenz (HZA) zugeordnet ist. Bei der Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des HZA wurden 68 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielt kontrolliert. In der Region Trier wurden 110 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Insgesamt wurden hier ein Dutzend Verdachtsmomente festgestellt, die das FKS noch genauer überprüfen muss. In neun Fällen ergab sich der Verdacht, dass die betreffenden Betriebe die Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten haben. In einem Fall liegt der Verdacht vor, dass das Unternehmen illegal Ausländer beschäftigt. In einem anderen Fall haben die Ermittler einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch von Sozialabgaben aufgedeckt. In einem weiteren Fall wird ein Arbeitgeber verdächtigt, der Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben.

 

Hintergrund und KontaktHintergrund Neben den regionalen Ordnungsämtern war auch die Handwerkskammer Trier – im Rahmen eigener Zuständigkeiten – in die Überprüfung der kontrollierten Betriebe auf lokaler Ebene eingebunden. Die Handwerkskammer Trier beanstandete bei sechs Betrieben die fehlende, aber gesetzlich vorgeschriebene Betriebsleiterpräsenz. Weitere Kontrollen sind bereits geplant.
Kontakt Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Trier ist Justiziar Martin Klisch, Tel. 0651/207111, E-Mail: mklisch@hwk-trier.de

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Trier

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: