Foto: © MWIDE / C.S.
HWK des Saarlandes | Mai 2026
Anlaufstelle für zirkuläres Bauen
Das Wirtschaftsministerium fördert die Handwerkskammer des Saarlandes mit rund 155.000 Euro beim Aufbau einer Beratungs- und Servicestelle für zirkuläres Bauen.
Die Bundesregierung plant Änderungen beim "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), "Netzpaket" und "Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz" (StromVKG). Ziel der Reformen ist ein effizienterer Ausbau der erneuerbaren Energien. (Foto: © Ratchanida Thippayos/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2026
Die Bundesregierung plant Reformen zu mehreren Gesetzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien effizienter zu machen und an den Netzausbau anzupassen. Aus Sicht des ZVEH gehen die Pläne in die falsche Richtung.
Aktuell plant die Bundesregierung Änderungen beim "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), "Netzpaket" und "Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz" (StromVKG). Ziel der Reformen ist ein effizienterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Er soll zudem an den Netzausbau angepasst werden. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert die Pläne der Regierung. Sie gingen in die falsche Richtung, weil sie die Teilhabe und Teilnahme der Bevölkerung an der Energiewende erschwerten und so die Akzeptanz gegenüber der Energiewende sinke.
"Wir sind für eine kosteneffiziente Energiewende", erklärt Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH. Dafür müsse die Bundesregierung aber die Voraussetzungen beim Netzausbau, der digitalen Energiewende, bei einer Energiesteuerreform und beim Emissionshandel schaffen. "Das aktuelle Gesetzespaket ist unfair. Es fährt einseitig den Ausbau erneuerbarer Energien herunter, ohne die Netzbetreiber beim notwendigen Ausbau zu fordern, ohne die klimaschädlichen Emissionen vollständig im Markt zu bepreisen und ohne die vierfach höhere Steuerbelastung von Strom gegenüber Gas zu beenden."
Die Bunderegierung spiele Energiewende gegen Wirtschaft aus, statt das Potenzial zu heben. Ehinger: "Viele Handwerksunternehmen haben nach der letzten Energiekrise wie gefordert die Zukunftsfelder besetzt. Nun vollzieht man wieder eine Rolle rückwärts. Wo bleibt die versprochene Stabilität, wo bleibt der Gesamtplan zur Energiewende?"
Der ZVEH warnt davor, dass die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen (PV) Verbrauche massiv verunsichern könnte und lehnt dieses Vorhaben daher ab. Die Vergütung sei unter den aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen vor allem für private Investoren ein entscheidender Faktor, der die Wirtschaftlichkeit der Investition gewährleiste. Auch Mieterstrommodelle verlieren laut ZVEH durch die Streichung der Einspeisevergütung an Attraktivität. Die Möglichkeit, über die eigene Anlage generierten Strom direkt zu vermarkten, sei keine sinnvolle Alternative, da dies für kleine PV-Anlagen in der Praxis nur sehr begrenzt realisierbar sei.
Besonders paradox ist, dass ausgerechnet neue PV-Dachanlagen bis 25 Kilowatt-Peak (kWp) ab 2027 keinerlei Förderung mehr für eingespeisten Strom erhalten sollen. Stefan Ehinger: "Gerade diese Anlagen ermöglichen es privaten Haushalten und kleinen Betrieben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Gleichzeitig tragen sie zur Entlastung des Netzes sowie – im Falle von Blackouts – zur Versorgungssicherheit privater Haushalte und kleiner Betriebe bei." Der Verband weist auf den Vertrauensverlust hin, der mit dem abrupten Aussetzen etablierter Fördersysteme verbunden sei.
Der ZVEH wendet sich damit auch gegen Behauptungen, die Einspeiseförderung begünstige nur Eigenheimbesitzer. Mieterstrom adressiere 60 Prozent der Bevölkerung, die nicht im Eigenheim leben. Ohne kleine Dachanlagen könnten nur Energiekonzerne, nicht aber Bürger an den erneuerbaren Energien teilhaben. Während der ZVEH es begrüßt, dass Staffelungen in der Höhe der Einspeiseförderung bei neuen Anlagen bis 100 kWp abgeschafft werden sollen, bewertet er die Ankündigung, dass alle PV-Anlagen über zwei Kilowatt steuerbar gemacht werden müssen, kritisch.
"Gerade bei älteren Anlagen stehen die Kosten für eine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen in keinem Verhältnis zum Nutzen", erklärt der ZVEH-Präsident. Oft sei die Ausrüstung älterer Wechselrichter mit Kommunikationsschnittstellen auch technisch gar nicht möglich. Im Fokus des Smart-Meter-Rollouts sollten daher neue PV-Anlagen stehen. Dabei sollten alle grundzuständigen Messstellenbetreiber dazu verpflichtet werden, jede Messstelle, hinter der eine neue PV-Anlage installiert wurde, innerhalb einer bestimmten Frist mit Smart-Meter- und Steuerungstechnik auszustatten.
Der ZVEH fordert, dass Netzanschluss- und Inbetriebnahmeverfahren beschleunigt und digitaler werden müssen. Deshalb begrüßt der Verband, dass Netzbetreiber ab 2028 sicherstellen müssen, dass sämtliche Netzanschlussprozesse auf allen Netzebenen vollständig über ein digitales Webportal erfolgen können. "Es muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Portale nach einheitlichen Standards konzipiert sind, und es müssen viel schneller Automatisierungen eingeführt werden, um effizienter zu werden, ein digitaler Postkasten für PDF-Dokumente mit ansonsten gleichen Prozessen nützt niemandem", betont Stefan Ehinger.
Bezüglich der geplanten Ausweisung netzlimitierter Gebiete und des Redispatch-Vorbehalts macht er deutlich: "Es ist grundsätzlich richtig, dass Stromerzeugungsanlagen mehr Systemverantwortung tragen müssen, um die Kosten für Netzausbau und Redispatch zu begrenzen. Das darf den dringend benötigten Netzausbau jedoch nicht weiter verlangsamen." Der ZVEH kritisiert, dass die geplante Ausweisung "netzlimitierter Gebiete", in denen die Redispatch-Entschädigungen bei neuen Anlagen entfallen sollen, für Investoren ein unkalkulierbares Risiko sei. Folge könnte sein, dass die Errichtung größerer Wind- und Solarparks unattraktiver wird.
Das StromVKG soll helfen, ausreichende Erzeugungsleistung ab 2031 sicherzustellen. Als problematisch sieht er ZVEH an, dass die Kriterien für die erste Ausschreibungsrunde so konzipiert sind, dass praktisch ausschließlich Gaskraftwerke diese Anforderungen erfüllen. Batteriespeicher, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag leisten können, würden ausgeschlossen. Nicht nachvollziehbar ist für den Verband besonders, warum explizit hybride Lösungen – zum Beispiel die Kombination aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster – nicht an der Ausschreibung teilnehmen können.
"Das verstößt aus Sicht des ZVEH gegen den von dieser Bundesregierung propagierten Grundsatz der Technologieoffenheit", erklärt Ehinger, und verweist darauf, dass das unnötig hohe Strompreise zur Folge haben könne: "Auch halten wir es für falsch, im Wissen um die Risiken fossiler Energieträger bei der Sicherstellung von Kraftwerkskapazitäten primär auf Gas zu setzen."
Quelle: ZVEH
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben