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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Das Friseurhandwerk fürchtet um die duale Ausbildung, sollte das Berufsbildungsvalidierungsgesetz wie geplant umgesetzt werden. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)
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März 2024
Das Friseurhandwerk kritisiert den Entwurf für das Berufsbildungsvalidierungsgesetz scharf. Das Gesetz greife fundamental in die Strukturen der dualen Berufsbildung ein. Es sei eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs notwendig.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) wendet sich gegen das von der Bundesregierung geplante Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG). Der Verband kritisiert den Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums als Angriff auf die duale Ausbildung. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, der das Bundeskabinett bereits passiert hat, bemängelt der ZV mögliche negative Folgen für das duale System und die Qualitätssicherung im Handwerk. Er fordert daher dringend eine Überarbeitung des Entwurfs.
Grundsätzlich begrüße der ZV die Stoßrichtung des Gesetzes, denn die Nachwuchsgewinnung, Fachkräftesicherung und die Verbesserung der Qualitätsstandards seien wichtige Themen. "Ich glaube aber nicht daran, dass dieses Gesetz nachhaltig zur Lösung unserer Probleme beitragen wird", sagt ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören. Die Unternehmen würden weiter belastet und es komme zu noch mehr Bürokratie. "Das Schlimmste ist aber, dass damit unser Berufsbild, völlig unnötig, beschädigt und einen irreparablen Imageschaden davontragen wird. Das ist in keiner Weise hinnehmbar."
Der Friseurverband kritisiert besonders, dass der Entwurf fundamental in die Strukturen der dualen Berufsbildung eingreife: "Es wird ein Parallelsystem geschaffen, welches den direkten Zugang zur Meisterprüfung ermöglicht und damit in direkter Konkurrenz zum System der dualen Ausbildung steht", so der ZV-Berufsbildungsexperte Christian Hertlein. Für die Gleichstellung einer staatlich anerkannten Gesellenprüfung mit fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten mit der vorgeschlagenen Feststellung von beruflichen Handlungsfähigkeiten existiert laut ZV keine nachvollziehbare Grundlage.
Außerdem bestehe kein echter Mehrwert für das Handwerk, denn Teile der im Entwurf angedachten Änderungen existierten bereits im Berufsbildungsgesetz und ermöglichen einen qualifizierten Abschluss mit Zugang zur Meisterprüfung auf Basis von Berufserfahrung. Durch die Gleichstellung würden sowohl der Abschluss der Gesellenprüfung als auch die Fortbildungsstufe des Meisters entwertet, was zu einer Schwächung der Berufsabschlüsse und einem Imageverlust des Berufsbilds führen werde. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen könnten falsche Signale an Jugendliche senden.
Die Pläne für die Prüfungsverfahren ernten ebenfalls Kritik. "Von schriftlichen Verfahren wird explizit Abstand genommen. Die Prüfung praktischer Fähigkeiten ist zwar als Prüfinhalt aufgeführt, kann aber nach dem Gesetzesentwurf zum Teil auch per Darstellung von Facharbeiten der letzten zwei Jahre dokumentiert werden. Die Prüfung von Theorieteilen wird im Entwurf nicht beschrieben. Diese Form der Prüfung kann einem Vergleich mit den Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 nicht standhalten", erklärt der Verband.
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