Der Zugang zu Daten ist elementar, um die Geschäftsmodelle vieler Handwerksbetriebe erhalten zu können, betont der ZDH.

Der Zugang zu Daten ist elementar, um die Geschäftsmodelle vieler Handwerksbetriebe erhalten zu können, betont der ZDH. (Foto: © ra2studio/123RF.com)

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Digitale Dienstleistungen: ZDH unterstützt Forderungen des EU-Parlaments

Handwerkspolitik

Die EU-Kommission will in diesem Jahr einen Entwurf für das Digitale Dienstleistungsgesetz vorlegen. Das EU-Parlament hat sich mit dem jetzt angenommenen Bericht zum Gesetz positioniert. Das Handwerk unterstützt die darin formulierten Erwartungen.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat für den Initiativbericht von Tiemo Wölken (SPD) zum Digitalen Dienstleistungsgesetz (Digital Services Act) gestimmt. Auch in den Ausschüssen Recht und Binnenmarkt gab es dazu Abstimmungen. Die Kommission will bis zum Ende des Jahres einen Gesetzvorschlag vorlegen. Jetzt weiß sie, was die EU-Parlamentarier von dem Gesetz erwarten.

"Die Vorstellungen des Europäischen Parlaments, vor allem im Wölken-Bericht, weisen bei wichtigen Punkten in die richtige Richtung, etwa beim Thema faire Bedingungen auf Online-Plattformen", sagt  Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

"Der Zugang zu Daten ist elementar"

Der ZDH unterstützt die Forderung, den Datenaustausch mit dem Ziel zu erleichtern, ungerechtfertigte Vorteile großer Plattformbetreiber zu bekämpfen. Schwannecke: "Der Zugang zu Daten ist elementar, um die Geschäftsmodelle vieler Handwerksbetriebe erhalten zu können. Die Betriebe brauchen einen fairen Zugang zu den Plattformdaten ihrer Kunden, um ihnen passgenaue Dienstleistungen anbieten zu können."

Eine nachträgliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts allein reiche nicht aus, um gegen Wettbewerbsverzerrungen wie self-preferencing vorzugehen, die durch bestimmte Online-Plattformen verursacht werden. Die in dieser Woche verabschiedeten Berichte müssten von der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

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Kind nicht mit dem Bade ausschütten

Eine bessere Interoperabilität und Portabilität von Daten könne ebenfalls Teil der Lösung sein. "Allerdings dürfen wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: Aus Handwerkssicht sehen wir keinen zusätzlichen und originären Regulierungsbedarf der Kommission bei sogenannten intelligenten Verträgen, da es sich nicht um originäre Verträge handelt", so der ZDH-Generalsekretär.

Vielmehr handele es sich dabei um die Umsetzung analoger vertraglicher Vereinbarung in die Algorithmenlogik von zum Beispiel Block-Chain-Anwendungen. Es müsste daher nur geprüft werden, ob diese softwaregebundenen Regelungen den originären vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Keine generelle Überwachungspflicht

"Grundsätzlich positiv bewerten wir die Forderungen der Parlamentarier zu Notice and Action: Plattformen und Nutzer brauchen klare Regelungen, wann illegale Inhalte von Plattformen entfernt werden müssen. Entscheidend ist, dass Plattformen illegale Inhalte zwar entfernen müssen, wenn sie darauf hingewiesen werden, ihnen aber keine generelle Überwachungspflicht auferlegt wird."

Damit stehe die Position des Europäischen Parlaments zum Gesetz über Digitale Dienstleistungen im Einklang mit wichtigen europäischen Rechtsakten wie der e-Commerce-Richtlinie, der Urheberrechts-Richtlinie und der Datenschutzgrundverordnung.

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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