Ziel der Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung ist es, dass die Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Ziel der Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung ist es, dass die Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. (Foto: © nambulla/123RF.com)

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Ersatzbaustoffverordnung: Recyclingmaterial nicht wie Abfall behandeln

Der Bundesrat hat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung entschieden. Eine wichtige Forderung des Baugewerbes bleibt unerfüllt.

Bei der Abstimmung über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung im Bundesrat stehe viel auf dem Spiel, sagt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Der Verband fordert, dass Baustoffe aus Recyclingmaterial ihren Status als Abfall verlieren. Nur so werde eine höhere Recyclingquote am Bau möglich, erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

"Nach wie vor scheuen sich private und öffentliche Bauherren davor, als Abfall etiketiertes RC-Baumaterial zu verwenden. Schon lange plädieren wir dafür, dass diese qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffe ihren berechtigten Status bekommen und offiziell als Produkt gelten. Wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es sich auf dem Markt etablieren und als Baumaterial wiederverwendet werden."

Hoffnung auf praxisnahe Regelung

Die Politik habe nun die Möglichkeit, der Kreislaufwirtschaft am Bau einen echten Schub zu geben. Mit jährlich rund 221 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle stünde der Bauwirtschaft eine große Rohstoffquelle zur Verfügung. Pakleppa: "Die ganze Branche hofft, dass der Bunderat eine praxisnahe Regelung findet."

Ziel der Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung ist es, dass die Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Die beratenden Ausschüsse hatten viele Hinweise aus den betroffenen Verbänden aufgenommen und diese als Empfehlungen eingebracht.

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Rechtssicherheit schaffen

Die wichtigste und einvernehmliche Forderung der Wirtschaft ist laut ZDB das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe. Das würde nun rechtssicher in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt werden und damit das Ziel der Mantelverordnung, mehr Recycling, weniger Verfüllung und Deponierung, überhaupt erst ermöglichen.

Nach der Entscheidung des Bundesrats gegen eine Regelung zum Abfallende spricht der ZDB enttäuscht von einer verpassten Chance, mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Pakleppa: "Die Folge der nicht angepassten Ersatzbaustoffverordnung ist, dass die Bereitschaft zur Herstellung und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen stark zurückgehen wird und wir mit enormen Massenverschiebungen in die Verfüllung und in die Deponie rechnen müssen. Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger, sich zeitnah mit uns an einen Tisch zu setzen, um schnellstmöglich eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden."

Quelle: ZDB

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Text: / handwerksblatt.de

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