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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. (Foto: © Thierry Vialard/123RF.com)
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Dezember 2019
Nachdem sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss bereits auf einige Kompromisse zum Klimaschutzpaket 2030 einigen konnten, gibt es nun auch eine Übereinkunft bei der Steuerförderung für energetische Gebäudesanierungen.
Nach weiteren Verhandlungen von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket 2030 haben beide nun auch zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine Einigung erzielt. Der Ausschuss schlägt eine Ergänzung zum Bundestagsbeschluss vor: In Zukunft sollen auch Kosten für Energieberater als Investition für energetische Maßnahmen gelten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen in Zukunft mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Der Bundesrat befasst sich nun in seiner letzten Sitzung des Jahres mit dem Gesetz.
"Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte. Bund und Länder setzen damit ein längst überfälliges und sinnvolles Zeichen", erklärt Holger Schwannecke,Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Zum Klimaschutz gehöre zwingend auch die Modernisierung im Gebäudesektor. In keinem anderen Bereich gebe es so große Energieeinsparpotenziale. "Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein zentrales Förderinstrument im Gebäudesektor, um bislang ungenutzte Energie- und CO2-Einsparpotentiale heben und damit die Klimaschutzziele im Rahmen des beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 überhaupt erreichen zu können", so Schwannecke.
Knapp ein Drittel des CO2-Ausstoßes und 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs entfielen nur auf den Gebäudebereich. Die Steuerförderung energetischer Gebäudesanierungen stelle deswegen einen wichtigen Anreiz dar, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. "Das Instrument ist für die Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen."
Die kurz zuvor beschlossene Erhöhung des CO2-Preises in seiner Einführungsphase (von zehn auf 25 Euro pro Tonne CO2) sei für die Betriebe im Handwerk nur dann akzeptabel, wenn die daraus entstehende Mehrkosten tatsächlich an Privathaushalte und Unternehmen zurückgegeben wird – besonders durch eine gesenkte EEG-Umlage.
"Das Handwerk wird sich mit seiner hohen Kompetenz im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz an der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aktiv beteiligen. Wichtig ist nun die zügige und wirkmächtige Einführung wie geplant ab 2020, damit sich die Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einstellen können und entsprechende Kapazitäten aufbauen."
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