Kälteanlagenbauer kommentieren Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung abgegeben.
Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der reformierten EU- Verordnung über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (F-Gas-Verordnung) in nationales Recht. Dazu hat es jetzt einen Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vorgelegt.
Die Verordnung regelt Zertifizierungspflichten und die dafür geforderten Mindestanforderungen Personen und Unternehmen. Vor allem geht es um die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten sowie um Regelungen zu den neuen, verpflichtenden Auffrischungskursen.
Die Organisationen der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche, darunter der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung geäußert.
Kernaussagen der Stellungnahme:
- In der Verordnung sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Sachkundebescheinigung nicht zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen darf, wie es in der Vergangenheit häufig geschehen ist, weil Umwelt- und Handwerksrecht vermischt werden.
- Ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Verordnung ist erforderlich. Die Auffrischungskurse können erst danach durchgeführt werden. Aufgrund des großen Personenkreises, der einen Auffrischungskurs absolvieren muss, sollten diese Kurse so früh wie möglich starten können.
- Analog zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe, die die Qualifizierung von Mitarbeitern im Bereich Wärmepumpen finanziell unterstützt, sollten auch die Zertifizierungs- und Auffrischungskurse im Rahmen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung gefördert werden.
- Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Nachweis der praktischen Fähigkeiten bei den Auffrischungskursen durch eine Selbsterklärung erbracht werden kann.
- Die Verordnung sollte einen zusätzlichen Anreiz für das sortenreine Sammeln von Kältemitteln setzen, um die Kältemittelkreislaufwirtschaft zu stärken.
- Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Sachkundebescheinigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden können – etwa für Arbeiten nur an Wärmepumpen und Klimaanlagen oder nur für die Reparatur von Weißer Ware.
- Bei der Anerkennung von Stellen, die Sachkundeschulungen und Prüfungen durchführen dürfen, werden ausschließlich Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungen formuliert. Es sollten jedoch auch Mindestanforderungen an die zur Erlangung von Sachkundenachweisen notwendigen Schulungen gestellt werden.
Referentenentwurf und StellungnahmeHier finden Sie den Referentenentwurf der Umweltministeriums der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche.
Quelle: Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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