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HWK Koblenz | Januar 2026
Web-Seminar zur erfolgreiche Betriebsübergabe
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Die F-Gas-Verordnung regelt Zertifizierungspflichten und die dafür geforderten Mindestanforderungen Personen und Unternehmen. (Foto: © AMH)
Vorlesen:
August 2025
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung abgegeben.
Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der reformierten EU- Verordnung über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (F-Gas-Verordnung) in nationales Recht. Dazu hat es jetzt einen Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vorgelegt.
Die Verordnung regelt Zertifizierungspflichten und die dafür geforderten Mindestanforderungen Personen und Unternehmen. Vor allem geht es um die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten sowie um Regelungen zu den neuen, verpflichtenden Auffrischungskursen.
Die Organisationen der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche, darunter der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung geäußert.
Referentenentwurf und StellungnahmeHier finden Sie den Referentenentwurf der Umweltministeriums der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche.
Quelle: Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
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