Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert Klimaschutztechnik mit mehr als 11,5 Millionen Euro.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert Klimaschutztechnik mit mehr als 11,5 Millionen Euro. (Foto: © nx123nx/123RF.com)

Vorlesen:

NRW fördert Wärmewende

Handwerkspolitik

Die Landesregierung setzt ihr Förderprogramm für Klimaschutztechnik fort und stellt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.

Bei seinem Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik stellt das Land Nordrhein-Westfalen klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie in den Mittelpunkt. Ab sofort können Unternehmen, Bürger und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.

progres.nrw – KlimaschutztechnikHier finden Sie die Details zum Förderprogramm.Förderfähig sind thermische Solaranlagen, die warmes Wasser für die Heizung oder die Trinkwasserversorgung erzeugen sowie oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Sanitär-Heizung-Klima (SHK) sowie Kälte und Klimaanlagen gibt es eine Bildungsprämie für Fortbildungen zur Planung und Auslegung von klimafreundliche Wärmetechnologien.

Die Förderungen im Überblick:

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung Thermische Solaranlagen erzeugen warmes Warmwasser, das zur Trinkwassererwärmung oder zum Heizen von Wohngebäuden, Schulen oder Bürogebäuden genutzt werden kann. Gefördert werden bis zu 90 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.
  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe Zur Erschließung der Erdwärme für die Wärmeversorgung in Gebäuden von Privatleuten, Unternehmen oder Kommunen werden Brunnenbohrungen, Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren mit maximal 100.000 Euro je Gebäude und Standort unterstützt.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Neubau (maximal 1.000 Euro je Wohneinheit) und im Bestand (maximal 2.000 Euro je Wohneinheit). Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können die Effizienz der Wärmeversorgung von Gebäuden verbessern.
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die ansonsten an die Umwelt abgeführt würde. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Abwasserwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen, die in ein Netz für die Wärmeversorgung eingespeist wird. Das Land unterstützt die Anlagen mit bis zu 100.000 Euro. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Kommunen.
  • Fortbildungslehrgänge durch die Bildungsprämie Wärmepumpe Für SHK-Betriebe sowie für Kälte- und Klimaanlagenbetriebe wird die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit maximal 1.500 Euro je Beschäftigtem/Beschäftigter gefördert.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 6.700 Anträge von Bürgern, Kommunen und Unternehmen bewilligt. Laut Landesregierung wurde so die Installation von über 780 thermischen Solaranlagen, über 150 Fortbildungen für Wärmepumpeninstallateure und über 1.000 Wärmeübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz gefördert.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: