"Das brandenburgische Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitragen kann", sagt Robert Wüst.

"Das brandenburgische Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitragen kann", sagt Robert Wüst. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Arbeitsgerichte: Handwerk kritisiert Standortreform

Handwerkspolitik

Das Handwerk in Brandenburg ist gegen die Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ortsnahe und schnelle Verfahren dürften nicht gefährdet werden.

Das Handwerk kritisiert die von Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann vorgelegten Reformvorschläge für die Arbeitsgerichte des Landes. Geplant ist eine Neustrukturierung mit vier statt bisher sechs Arbeitsgerichtsbezirken mit dauerhaften Standorten in Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus.

"Das brandenburgische Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitragen kann", erklärt Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg. "Unsere Betriebe und deren Beschäftigte haben ein berechtigtes Interesse an ortsnaher und zügiger Durchführung von Arbeitsgerichtsverfahren." Das dürfe nicht gefährdet werden.

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Höherer Zeit- und Kostenaufwand

Die Schließung von Gerichtsstandorten in der Fläche würde besonders in strukturschwächeren Regionen den Eindruck verstärken, abgehängt zu sein. Außerdem sei zu befürchten, dass es für die Beteiligten durch länger werdende Wege zu einem deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand kommt. "Dies gilt auch für ehrenamtliche Richter, wie beispielsweise Handwerksmeister oder Betriebsräte, deren ehrenamtliches Engagement gesichert werden muss", so Wüst.

Deshalb gelte es, die bestehenden Gerichtsstandorte zu erhalten. Wüst befürchtet, dass die jetzt die oft innerhalb von wenigen Monaten entschiedenen erstinstanzlichen Verfahren der Arbeitsgerichte nach der Reform deutlich länger dauern könnten. Das hätte vor allem im Arbeitsrecht erhebliche finanzielle Konsequenzen. Wenn um den Bestand eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gestritten werde und Fragen zu Beschäftigungs- oder Vergütungspflichten solange offen blieben, gehe dies oft zu Lasten kleinerer Betriebe.

Quellen: Justizministerium Brandenburg / Handwerkskammertag Land Brandenburg

Text: / handwerksblatt.de

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