In zwölf Handwerksberufen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt, dazu gehören die Raumausstatter. (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)

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Ausweitung der Meisterpflicht beschlossen

Handwerkspolitik

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B wieder eingeführt wird. Für das Handwerk ein Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung.

Der Bundesrat hat der Reform der Handwerksordnung (HWO), nach der die Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen wieder eingeführt werden soll, zugestimmt. Ab dem kommenden Jahr gilt die Meisterpflicht damit wieder für folgende Gewerke:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer


"Es ist gut, dass der Bundesrat mit seiner Zustimmung jetzt den Weg für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf bislang zulassungsfreien Handwerken frei gemacht hat", kommentiert Hans Peter Wollseifer. Das "Ja zum Meister" von Bundestag und Bundesrat sei ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Er erwartet durch die Meisterpflicht Anreize, "um die Potentiale für die Innovations- und Leistungsfähigkeit im Handwerk auszubauen", wovon vor allem nachrückende Generationen profitieren könnten. "Für rechtmäßig am Markt agierende Betriebe wird sich grundsätzlich nichts ändern. Sie werden weiterhin am Markt tätig sein können."

Klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung

Neu gegründete Betriebe hätten durch das offene System der HWO verschiedene Zugangsmöglichkeiten. "Die Wiedereinführung des Meisterbriefes ist auch ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung und unseres weltweit geachteten dualen Ausbildungssystems." 

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Der Handwerkspräsident verweist auf massive Verwerfungen, die die Aufhebung der Meisterpflicht mit sich gebracht hätte, besonders in Ausbildung, Qualität und nachhaltigem Bestand der Betriebe. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht sei ein entscheidender Beitrag für ein Handwerk, das auch künftig qualitativ hochwertig, ausbildungsstark und betriebsnachhaltig sei.

Berufliche Weiterbildung konsequent fördern

"Wir freuen uns und sehen es als Erfolg unserer verbandspolitischen Bemühungen an, dass auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht zugestimmt hat und das Gesetz wie vorgesehen Anfang 2020 in Kraft treten kann", sagt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima.

Das Bekenntnis zum Meisterbrief sei ein wichtiges Signal zur Stärkung der Branche und die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Dieser Weg sei politisch weiter zu verfolgen, empfiehlt Bramann. Die berufliche Weiterbildung im Handwerk sei nun auch konsequenterweise vergleichbar zu fördern wie ein Studium.

Text: / handwerksblatt.de