Mit der Änderung der Handwerksordnung wird unter anderem das Meisterprüfungsverfahren neu geregelt.

Mit der Änderung der Handwerksordnung wird unter anderem das Meisterprüfungsverfahren neu geregelt. (Foto: © Prig MORISSE/123RF.com)

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Bundesrat verabschiedet Änderung der Handwerksordnung

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die vom Bundestag beschlossene Änderung der Handwerksordnung. Ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit des Handwerks, sagt der ZDH.

Mit geänderten Handwerksordnung soll das Prüfungswesen praxisgerechter werden. Mit der Änderung wird unter anderem das Meisterprüfungsverfahren neu geregelt. Außerdem tragen die neuen Regelungen aktuellen Entwicklungen im Handwerksrecht Rechnung.

Schlussstein gesetzt

HandwerksordnungHier finden Sie mehr Informationen zur aktuellen Änderung der Handwerksordnung."Mit der Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung hat der Bundesrat den Schlussstein in einem für das Handwerk wichtigen Gesetzgebungsverfahren gesetzt", sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Handwerk gut aufgestellt

Es sei gelungen, die Handwerksordnung und wichtige Felder im Bereich des Organisations- und Berufsbildungsrechts zielgerichtet weiterzuentwickeln, um das Handwerk weiter für die Zukunft gut aufzustellen. "Das Handwerk wird damit seine Rolle als innovativer und lösungsorientierter Umsetzer der anstehenden Herausforderungen noch besser wahrnehmen können, im Bereich der technischen Transformation genauso wie in der Ausbildung."

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de