Der ZV will sich jetzt für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie einsetzen.

Der ZV will sich jetzt für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie einsetzen. (Foto: © gemenacom/123RF.com)

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Corona-Pandemie: Friseurhandwerk fordert Unterstützung

Zwei Wochen nach Wiedereröffnung der Friseursalons in Deutschland veröffentlicht der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ein wirtschafts- und steuerpolitisches Forderungspapier zur Bewältigung der Corona-Krise.

Das Friseurhandwerk ist erleichtert, dass in seinen Salons seit zwei Wochen wieder gearbeitet werden kann. "Wir sind ausgesprochen froh und stolz, dass wir als Zentralverband den frühzeitigen Re-Start des Friseurhandwerks erreicht haben, auch wenn die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie während des Friseurbesuchs zu Einschränkungen führen“, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Grundsätzlich seien die Schutzmaßnahmen gut zu handhaben und gäben den Friseuren die Möglichkeit, wieder Umsätze zu generieren, um damit ihr Überleben zu sichern.

Ausbildungsbonus soll Ausbildungsleistung sichern

Der ZV will sich jetzt für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das Friseurhandwerk während der Corona-Pandemie einsetzen. Der ZV-Ausschuss für Wirtschaft und Soziales hat dazu ein wirtschafts- und steuerpolitisches Forderungspapier zur Bewältigung der Corona-Krise erarbeitet. Darin fordert das Friseurhandwerk Hilfe für die Ausbildungsbetriebe. Trotz kurzfristiger Soforthilfen und Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld griffen viele Maßnahmen der Liquiditätssicherung nicht. "Wir wollen mit Nachdruck einen Ausbildungsbonus erwirken, um die wichtige Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks durch die andauernde Situation nicht weiter zu gefährden“, so Esser.

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Umsatzsteuer reduzieren

Außerdem fordert der Friseurverband die Reduzierung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent, eine Verbesserung der Kinderbetreuung und Beschulung, die Verkürzung der Wartezeit zwischen Bewilligung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes sowie zur Liquiditätsverbesserung eine Überprüfung der 2006 eingeführten vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich wünscht sich das Friseurhandwerk eine Nachjustierung der öffentlichen Förderung: In der Regel könnten Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern keinen KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung bekommen. während Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern mehr, in vielen Länder überhaupt nicht in den Genuss der dringend benötigten Zuschüsse kommen könnten. Die landesunterschiedliche Behandlung in diesem Bereich sei inakzeptabel.

Das sind die Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks:

  • Die Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks ist durch die andauernde Situation gefährdet und bedarf der Stabilisierung und Anerkennung. Zu diesem Zweck muss ein Ausbildungszuschuss als Einmalzahlung zur dringenden finanziellen Unterstützung der Ausbildungsbetriebe gewährt werden. Dieser soll mindestens 75% der gesetzlichen oder höheren tarifliche Ausbildungsvergütung über einen Zeitraum von 3 Monaten betragen.
  • Bessere Gewährleistung der Kinderbetreuung und Beschulung, um Mitarbeitern zu ermöglichen, in den Friseurbetrieben ihre Arbeitskraft einsetzen zu können. Die bestehende Kindernotbetreuung ist nicht ausreichend.
  • Im Bereich des Kurzarbeitergeldes (KuG) ist die Wartezeit zwischen Bewilligung und Auszahlung für das Friseurhandwerk andauernd ein Problem. Grundsätzlich sind Auszubildende und Minijobs zur Schließung der bestehenden Unterstützungslücke einzubeziehen.
  • Die 2006 eingeführte vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge muss zur Liquiditätsverbesserung wieder auf den Prüfstand.
  • Im Bereich der Zuschüsse und Förderkredite bedarf es einer Nachjustierung unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Regel Betriebe unter 10 Mitarbeitern keinen KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung bekommen können, während Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern mehr, in vielen Länder überhaupt nicht in den Genuss der dringend benötigten Zuschüsse kommen können. Die landesunterschiedliche Behandlung in diesem Bereich ist inakzeptabel.
  • Als besonders vom Shutdown und den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Kontaktminimierungsgebote sowie strengen Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen betroffene Branche, benötigt das Friseurhandwerk Steuererleichterungen und Entlastungen, die auch tatsächlich ankommen. Deshalb ist unter Nutzung für das Friseurhandwerk bestehender europarechtlichen Regelungen eine schnelle Reduzierung der Umsatzsteuer erforderlich. Diese Maßnahme ist auch zur Korrektur struktureller Verwerfungen im Bereich umsatzsteuerfreier Soloselbständigkeit und verbreiteter Schwarzarbeit notwendig.
  • In Fällen behördlich angeordneter Betriebsschließungen sollte das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzt werden. Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass auch bei Betriebsschließungen, die im Ergebnis wie ein umfassendes Tätigkeitsverbot für alle Arbeitnehmer eines Betriebes wirkt, die Möglichkeit einer Entschädigung für Arbeitgeber analog § 56 Abs. 1 IfSG besteht.

Quelle: ZV

Text: / handwerksblatt.de

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