Mit dem neuen  Jahr sollen 65 Millionen Euro aus der Landeskasse fließen, um Grundstücksbesitzer um die Hälfte des bisher für sie fälligen Betrags zu entlasten.

Mit dem neuen Jahr sollen 65 Millionen Euro aus der Landeskasse fließen, um Grundstücksbesitzer um die Hälfte des bisher für sie fälligen Betrags zu entlasten. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

Vorlesen:

Handwerk begrüßt Reform der Straßenbaubeiträge

Handwerkspolitik

Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Reform der Straßenbaubeiträge beschlossen. Grundstückseigentümer sollen ab 2020 nur noch die Hälfte zahlen. Das NRW-Bauhandwerk begrüßt diesen Schritt.

Das nordrhein-westfälische Bauhandwerk begrüßt die im Landtag beschlossene Reform der Straßenausbaubeiträge. Ab 2020 sollen 65 Millionen Euro aus der Landeskasse fließen, um Grundstücksbesitzer um die Hälfte des bisher für sie fälligen Betrags zu entlasten. Außerdem sollen sie frühzeitig in die Planung des Straßenbaus einbezogen und über entsprechende Kosten informiert werden. Großzügige Ratenzahlungs- und Stundungsregelungen sollen weitere Entlastung bringen.

Notwendige Baumaßnahmen umsetzen

"Für die Bauwirtschaft ist wichtig, dass nunmehr die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen feststehen", kommentiert Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW. So könnten notwendige Baumaßnahmen auch umgesetzt werden. "Ein weiterer Sanierungsstau wird vermieden beziehungsweise – wo gegeben – aufgelöst", so Schulte-Hiltrop.

Das könnte Sie auch interessieren:

Planungssicherheit für Bauunternehmen

Diesen Anforderungen werde die beschlossene Reform der Straßenbaubeiträge mehr als gerecht. Sie enthalte wichtige Änderungen, betroffene Grundstücksbesitzer frühzeitig zu informieren und sie finanziell nicht zu überfordern. "Hinzu kommt, dass Bauministerin Ina Scharrenbach zur Entlastung der Beitragspflichtigen erstmalig ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Wir begrüßen den Beschluss, der die lang erwartete Planungssicherheit für die ausführenden Bauunternehmen und öffentlichen Auftraggeber schafft.“

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: