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HWK Trier | Mai 2025
Online-Seminar: Meisterwerk Betriebsübergabe
Wie man sein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen kann, zeigt ein Online-Seminar der Handwerkskammer der Pfalz und der Handwerkskammer Trier.
Erneuerungsmaßnahmen bei alten Ölheizungen sollen keine steuerliche Förderung erhalten. (Foto: © danymages/123RF.com)
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November 2019
Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht keine steuerliche Förderung für die Modernisierung alter Ölheizungen vor. Das Heizungsbauerhandwerk kritisiert politisch gewollte Benachteiligung von Ölheizungsbetreibern.
Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der steuerlichen Sanierungsförderung sieht keine steuerliche Förderung für Erneuerungsmaßnahmen bei alten Ölheizungen vor. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) sieht darin eine finanzielle Benachteiligung der Besitzer von rund 5,5 Millionen Ölheizungen. Der Verband befürchtet, dass Ölheizungsbesitzer ihre Anlagen daher gar nicht modernisieren und über Jahre weiter betreiben werden.
"Unsere Betriebe melden uns bereits entsprechende Kundenreaktionen, die diese Einschätzung untermauern", betont Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Bei schätzungsweise 3,1 Millionen Heizungen im ländlichen Raum komme noch dazu, dass ein Wechsel von Heizöl auf Erdgas oder Fernwärme gar nicht möglich sei, weil keine Erdgas- oder Fernwärmeversorgung am Gebäude vorhanden ist. "Deren Besitzern bleibt gar keine andere wirtschaftlich tragfähige Wahl, als alte CO2-Schleudern weiter zu betreiben."
Der ZVSHK sieht deshalb keinen Sinn darin, Ölheizungsbetreiber bei Modernisierungsvorhaben absichtlich finanziell zu benachteiligen. Das sei widersinnig und kontraproduktiv. "Denn gerade hier lassen sich doch unmittelbar die größten Klimaschutzeffekte im Gebäudebereich erzielen", beklagt Bramann. Der ZVSHK fordert daher, dass im Interesse eines wirksamen Klimaschutzes für Gebäude die derzeit im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des Marktanreizprogramms förderfähigen Technologien förderfähig bleiben.
"Dies bedeutet auch, dass die derzeit über die KfW geförderte Brennwerttechnik ebenfalls förderfähig bleibt. Sofern keine anderen wirtschaftlichen Alternativen zur Verfügung stehen, sollte dies auch für die Öl-Brennwerttechnik gelten", sot Helmut Bramann. "Die politisch gewollte Benachteiligung von Ölheizungsbesitzern wird für den Klimaschutz anderenfalls zum Bumerang werden.“
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