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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. (Foto: © orcea david/123RF.com)
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Mai 2021
Für Unternehmen, die trotz der Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, gewährt Mecklenburg-Vorpommern Härtefallhilfen.
Betriebe, die die trotz der von Bund und Land aufgelegten Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem Härtefallfonds unterstützt. "In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen", sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).
Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. "Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund", so Glawe weiter. Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben.
Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, besonders an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen zum Download bereit.
Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin eingereicht werden. Sie beantwortetauch Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/ 5924113 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com.
Quelle: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
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