Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro.

Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. (Foto: © orcea david/123RF.com)

Vorlesen:

Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschaftsministerium legt Härtefallfonds auf

Für Unternehmen, die trotz der Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, gewährt Mecklenburg-Vorpommern Härtefallhilfen.

Betriebe, die die trotz der von Bund und Land aufgelegten Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem Härtefallfonds unterstützt. "In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen", sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).

Finanzierung von betrieblichen Ausgaben

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. "Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund", so Glawe weiter. Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

  • Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.
  • Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.
  • Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.
  • Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.
  • Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, besonders an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen zum Download bereit.

Anträge ab sofort möglich

Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin eingereicht werden. Sie beantwortetauch Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/ 5924113 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com.

Quelle: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: