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HWK Münster | August 2025
Seminar zur Organisation des Arbeitalltags
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland – Competentia lädt ein zum Online-Seminar "Von der endlosen To-Do-Liste zum pünktlichen Feierabend".
Für Beschäftigte im Freien – wie Bauarbeiter, Dachdecker oder Gärtner – sind Sonnensegel, längere Pausen und kühle Getränke Pflicht. (Foto: © BG Bau/Thomas Lucks)
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Sommer, Sonne – hitzefrei? Das gilt nicht für Arbeitnehmer. Aber der Chef muss dafür sorgen, dass am Arbeitsplatz erträgliche Temperaturen herrschen. Ein Experte klärt auf.
Der Sommer ist da und die Temperaturen klettern auf Höchstwerte. Arbeitnehmer stellen sich dann die Frage, ob sie deshalb früher gehen oder zu Hause bleiben dürfen. Das ist aber nicht erlaubt. Doch der Arbeitgeber hat bei Hitze im Betrieb klare Pflichten. Die Rechtslage erläutert Rechtsanwalt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bei extremer Hitze ist der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet. Tut er das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Trotz Hitze: Eine Klimaanlage muss der Arbeitgeber nicht installieren. Er kann aber andere Maßnahmen treffen: Ventilatoren, flexible Arbeitszeiten oder kühlende Kleidung – erlaubt ist, was schützt.
Die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR A3.5) sind rechtlich nicht bindend, aber sie geben die Richtung vor. Gerichte und Behörden orientieren sich daran. Wer sie ignoriert, riskiert Ärger – und Geldstrafen.
Besondere Schutzmaßnahmen gelten für Schwangere, Senioren und Beschäftigte im Freien – wie Bauarbeiter, Dachdecker oder Gärtner. Hier sind Sonnensegel, längere Pausen und kühle Getränke Pflicht.
Im Homeoffice entscheidet der Arbeitsort über die Pflichten: Wer mobil arbeitet, trägt selbst Verantwortung. Bei fester Telearbeit liegt der Hitzeschutz wieder beim Arbeitgeber.
Bei Hitze darf der Betriebsrat mitentscheiden. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann er auf einer Gefährdungsbeurteilung und konkreten Schutzmaßnahmen bestehen – notfalls sogar vor der Einigungsstelle.
Egal, wie heiß es ist: Wer ohne Erlaubnis des Chefs den heißen Arbeitsplatz verlässt, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Lieber sollte man einvernehmliche Lösungen suchen – wie etwa wie einen früheren Arbeitsbeginn in den kühleren Morgenstunden oder längere Pausen.
In seltenen Fällen kann Hitze zur einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers führen, wenn der Arbeitgeber dauerhaft Schutzpflichten verletzt. Das ist aber die absolute Ausnahme.
In einem dramatischen Fall wurde ein Arbeitgeber wegen fahrlässiger Tötung durch Hitze verurteilt: Ein Erntehelfer starb nach schwerer Arbeit in glühender Sonne ohne Pause oder Wasser. Die Strafe: 8.000 Euro Geldauflage.
• Früh lüften, tagsüber Jalousien schließen
• Kalte Unterarmbäder helfen dem Kreislauf
• Viel trinken – aber Wasser, keinen Alkohol!
• Leicht essen, luftig kleiden
• Pausen im Schatten machen
Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
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