Arbeiten im Freien: So schützen Sie sich vor der Sonne
Arbeitssicherheit: Deutschlandweit arbeiten rund 2,5 Millionen Beschäftigte im Freien. Durch eine langjährige und hohe Einwirkung von ultravioletter (UV) Strahlung kann Hautkrebs entstehen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Arbeitsschutz im Betrieb
Eine Form des weißen Hautkrebses gehört seit 2015 offiziell zu den von der Bundesregierung anerkannten Berufskrankheiten. Durch UV-Strahlen ausgelöste Hauttumore gehören jährlich zu den häufigsten angezeigten Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Sonnenschutz ist daher für Menschen, die im Freien arbeiten, besonders wichtig – und das nicht nur im Sommer und bei blauem Himmel. Über 90 Prozent der UV-Strahlung sind in der Lage, eine leichte Wolkendecke zu durchdringen. Bei bestimmten Wolkenformationen kann die Strahlung durch Reflexionen sogar noch intensiver sein.
Darum ist Sonne und Hitze auf der Baustelle so gefährlich
Von der Sonne gelangt hochenergetisches ultraviolettes Licht, sogenannte UV-A- und UV-B-Strahlung, zur Erde. Schon wenige Minuten intensiver UV-Strahlung können Hautschädigungen bereits vor einem Sonnenbrand verursachen – auf Dauer lässt sie die Haut schneller altern, schadet den Augen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Trifft zu viel Sonnenstrahlung auf den ungeschützten Kopf, kann ein Sonnenstich die Folge sein. Betroffene haben häufig einen hochroten Kopf, Kopfschmerzen, leiden unter Übelkeit und müssen erbrechen. Eine weitere Folge kann die Hitzeerkrankung sein: Wenn der Körper schwitzt und gleichzeitig nicht ausreichend neue Flüssigkeit bekommt, kann es zur Überhitzung kommen. Eine Hitzeerschöpfung verursacht unter anderem Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme. Bei starker Überwärmung kann es sogar zu Bewusstlosigkeit und Kreislaufversagen kommen: Beim sogenannten Hitzschlag besteht Lebensgefahr!
Die Innungskrankenkassen und die BG Bau – starke Partner im Kampf gegen Sonnenschäden
Mit einer bundesweiten Rahmenvereinbarung zur Kooperation, die im Herbst 2021 geschlossen wurde, setzen die Innungskrankenkassen IKK classic, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK Südwest sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) neue Maßstäbe in puncto kooperative, langfristige Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Im Rahmen der Kooperation findet unter dem Motto „UV-Schutz begreifbar machen“ ein Pilotprojekt statt. Interessierte Betriebe erhalten mit dem Präventionspaket UV-Schutz oder dem Workshop „UV-Schutz KMU“ eine interaktive Unterweisung.
Mehr Informationen: bgm@ikk-classic.de
Checkliste: Fünf Regeln zum Schutz gegen UV-Strahlung
- Vermeiden Sie direkte UV-Strahlung und passen Sie die Arbeitsabläufe entsprechend an. UV-Strahlung ist von April bis September und zwischen 11 Uhr und 16 Uhr am stärksten.
- Vermeiden Sie den ungeschützten Aufenthalt in der direkten Sonne und versuchen Sie, Ihre Tätigkeit und Pausen möglichst im Schatten auszuführen.
- Schützen Sie Ihren Kopf mit Mütze oder Helm und achten Sie dabei auf Nacken- und Ohrenschutz. Tragen Sie langärmelige Oberbekleidung und lange Hosen.
- Schützen Sie Gesicht und Handrücken mit UV-Schutzcreme. Nutzen Sie Creme mit hohem Lichtschutzfaktor. Tragen Sie die Creme reichlich auf und cremen Sie alle zwei Stunden nach.
- Nutzen Sie das Vorsorge-Angebot Ihrer Betriebsärztin oder Ihres Betriebsarztes. Lassen Sie sich persönlich zum Thema UV-Schutz beraten.
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Text:
Claudia Stemick /
handwerksblatt.de
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