In den neuen Vorschriften müsse die Verantwortung für die Cybersicherheit eines Produktes in erster Linie beim Hersteller liegen, sagt der ZDH.

In den neuen Vorschriften müsse die Verantwortung für die Cybersicherheit eines Produktes in erster Linie beim Hersteller liegen, sagt der ZDH. (Foto: © stevanovicigor/123RF.com)

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Cybersicherheit: Handwerksbetriebe sollen nur im Ausnahmefall haften

Derzeit wird auf europäischer Ebene an gemeinsamen Cybersicherheitsstandards für vernetzte Geräte gearbeitet. Die Verantwortung für die Sicherheit müsse in erster Linie bei den Herstellern liegen, fordert der ZDH.

Anlässlich einer Entscheidung des Industrieausschusses im Europaparlament für den Cyber Resilience Act und den darin enthaltenen horizontalen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen meldet sich das Handwerk zu Wort.

"Cybersicherheit ist eine große Herausforderung für das Handwerk, denn die Zahl und Vielfalt der vernetzten Geräte wird in den kommenden Jahren noch erheblich zunehmen. Es ist daher richtig, dass in den neuen Vorschriften die Verantwortung für die Cybersicherheit eines Produktes in erster Linie auf die Hersteller verlagert wird", erklärt Holger Schwannecke.

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Handwerksbetriebe nicht unverhältnismäßig belasten

Sie müssten dafür sorgen, dass Cybersicherheit im Designprozess des Produktes mitgedacht wird und sichere vernetzte Produkte über den gesamten Garantiezyklus auf den europäischen Markt gebracht werden können, so der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Das beinhalte einheitliche Regeln zur Cybersicherheit und regelmäßige Software-Updates, um erkannte Schwachstellen unverzüglich zu beheben.

"Handwerksbetriebe, die als Händler tätig sind, müssen sich auf die Zertifizierung des Herstellers verlassen können, wenn sie eine Konformitätsbewertung durchführen sollen. Es wäre unverhältnismäßig, von ihnen zu verlangen, die Konformität von Produkten proaktiv zu prüfen." Diese Bedenken habe der Ausschuss richtigerweise aufgegriffen. Das gelte es, im weiteren Legislativverfahren aufrechtzuerhalten. "Generell sollten Händler, die Software in ihr Produkt einbauen, nur dann als Auftragshersteller haften, wenn sie zuvor die Möglichkeit hatten, die Software zu beeinflussen."

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Text: / handwerksblatt.de

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