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HWK Koblenz | August 2022
E-Mobiliät: Förderung wird angepasst
Die Förderung von E-Fahrzeugen wird angepasst, bis zum Jahresende gilt die höhere Förderung – ein Förderstopp ist für Mitte 2023 geplant.
Google kostete es eine Menge Geld, dass es die Regeln der DSGVO missachtet. (Foto: © nito500/123RF.com)
Das aktuelle Datenschutzrecht - Themen-Specials
Januar 2019
Wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt.
Frankreichts Datenschützer, die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) verurteilte den Internetriesen Google wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten. Auf eine Beschwerde von Aktivist Max Schrems verhängten sie das größte Bußgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes.
Die CNIL begründete ihre Entscheidung damit, dass einige Informationen nur schwer zugänglich seien und in vielen Punkten unklar. Überdies werde nicht erklärt, welche Google-Dienste und Websites in die Auswertung der persönlichen Daten zu Zwecken der personalisierten Werbung eingingen. Auch könnten die Einstellungen zur personalisierten Werbung zwar verändert werden, die Option sei jedoch versteckt und das betreffende Kästchen im Formular bereits vorausgefüllt.
Google kann Beschwerde gegen die Strafe einlegen.
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