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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Google kostete es eine Menge Geld, dass es die Regeln der DSGVO missachtet. (Foto: © nito500/123RF.com)
Vorlesen:
Das aktuelle Datenschutzrecht - Themen-Specials
Januar 2019
Wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Rekordstrafe von 50 Millionen Euro gegen Google verhängt.
Frankreichts Datenschützer, die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) verurteilte den Internetriesen Google wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten. Auf eine Beschwerde von Aktivist Max Schrems verhängten sie das größte Bußgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes.
Die CNIL begründete ihre Entscheidung damit, dass einige Informationen nur schwer zugänglich seien und in vielen Punkten unklar. Überdies werde nicht erklärt, welche Google-Dienste und Websites in die Auswertung der persönlichen Daten zu Zwecken der personalisierten Werbung eingingen. Auch könnten die Einstellungen zur personalisierten Werbung zwar verändert werden, die Option sei jedoch versteckt und das betreffende Kästchen im Formular bereits vorausgefüllt.
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Google kann Beschwerde gegen die Strafe einlegen.
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