Foto: © Daniel Gansen
HWK Trier | April 2026
Hochsteckfrisuren gehören zum Kernbereich des Friseurberufs
Die Handwerkskammer Trier informiert: Wer gewerblich Brautfrisuren anbietet, muss zwingend in die Handwerksrolle eingetragen sein.
(Foto: © vadymvdrobot/123RF.com)
Vorlesen:
E-Rechnung ab 1. Januar 2025: Die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht von Unternehmen und Selbstständigen werden in einer umfassenden FAQ des Bundesfinanzministeriums beantwortet.
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen (inländischen) Unternehmern eine elektronische Rechnung, also eine E‑Rechnung, vorgeschrieben. Bei der Einführung der E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Zunächst müssen die Unternehmen und Selbstständigen ab 2025 E-Rechnungen von ihren Geschäftspartnern empfangen, verarbeiten und speichern können, später auch verschicken.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte vor dem Jahreswechsel eine FAQ, also einen Katalog häufig gestellter Fragen, zum Thema angekündigt und diesen jetzt freigeschaltet. Dort sind die Fragen beantwortet, die sich den Betroffenen im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht stellen. Etwa, wie die Rechnungen übermittelt werden, welche Formate es gibt, was mit Barkäufen ist (zum Beispiel im Baumarkt) und ob es Ausnahmen gibt. Hier geht zu den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Panorama - Gesellschaft
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben