Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
(Foto: © vadymvdrobot/123RF.com)
Vorlesen:
E-Rechnung ab 1. Januar 2025: Die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht von Unternehmen und Selbstständigen werden in einer umfassenden FAQ des Bundesfinanzministeriums beantwortet.
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen (inländischen) Unternehmern eine elektronische Rechnung, also eine E‑Rechnung, vorgeschrieben. Bei der Einführung der E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Zunächst müssen die Unternehmen und Selbstständigen ab 2025 E-Rechnungen von ihren Geschäftspartnern empfangen, verarbeiten und speichern können, später auch verschicken.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte vor dem Jahreswechsel eine FAQ, also einen Katalog häufig gestellter Fragen, zum Thema angekündigt und diesen jetzt freigeschaltet. Dort sind die Fragen beantwortet, die sich den Betroffenen im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht stellen. Etwa, wie die Rechnungen übermittelt werden, welche Formate es gibt, was mit Barkäufen ist (zum Beispiel im Baumarkt) und ob es Ausnahmen gibt. Hier geht zu den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung.
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