Ferienziele Türkei und Ägypten: Für Urlauber aus diesen Ländern bedeutet das bei Rückkehr nach Deutschland eine Quarantäne von 14 Tagen. Oder einen negativer Corona-Test mit ärztlichem Attest.

Urlauber aus Risokoländern müssen bei der Rückkehr nach Deutschland jetzt einen Corona-Test machen oder eine Quarantäne von zwei Wochen einhalten. (Foto: © freeartist/123RF.com)

Vorlesen:

Vom Urlaub in die Quarantäne

Wer Ferien in einem Risikogebiet gemacht hat, muss bei seiner Rückkehr einen negativen Corona-Test vorweisen oder für 14 Tage in Quarantäne gehen.

Wer Urlaub in einem Risikogebiet oder gar in einem Land mit Reisewarnung gemacht hat, muss nach seiner Rückkehr einen Covid-19-Test machen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Testpflicht Am 8. August 2020 ist die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten in Kraft getreten! Die Tests sind kostenlos, auch für alle Rückkehrer, die sich freiwillig testen lassen.
Personen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen auf Anforderung des zustädigen Gesundheitsamts ein ärztliches Zeugnis über eine Testung auf eine Corona-Infektion vorlegen. Die Anforderung kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Es kann auch das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden, die im Ausland bis 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Einreisende, die kein ärztliches Zeugnis vorlegen können, müssen innerhalb von 72 Stunden einen Test machen lassen. Für bestimmte Personen gelten allerdings Ausnahmen von der Testpflicht. Dazu gehören etwa Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und keinen Zwischenaufenthalt hatten.
Auch ein negatives Testergebnis kann zur Aufhebung der Quarantäne führen.
Einreisende sind nach Anordnung des Bundesgersundheitsministeriums verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise der Gesundheitsbehörde Angaben zu ihrer Person und zum Gesundheitszustand zu machen sowie Kontaktdaten anzugeben. Beförderungsunternehmen, die Reisende unmittelbar aus Risikogebieten befördern, werden verpflichtet, Angaben zu erheben und diese an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
> Hier finden Sie alle Informationen der Bundesregierung zur Testpflicht!

Flughäfen bieten Tests an

Die Flughäfen in München, Düsseldorf, Köln, Nürnberg und Dortmund bieten bereits kostenlose Covid-19-Untersuchungen an. Bayern richtet Corona-Testzentren zusätzlich an Grenzübergängen und Bahnhöfen ein.

Es kommt also aufs Timing an, um pünktlich wieder den Alltag zu beginnen. Ansonsten muss man mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Welche das sind und welche Möglichkeiten Rückkehrer aus Risikogebieten haben, eine Quarantäne zu umgehen, erklären die ARAG Experten.

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Risikogebiete

Es gibt es eine Reihe von Risikogebieten, für die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht; darunter etwa auch die begehrten Ferienziele Türkei und Ägypten. Für Urlauber aus diesen Ländern bedeutet das bei Rückkehr nach Deutschland: Testpflicht oder Quarantäne. Die Liste der Länder und Gebiete, wird vom Robert Koch-Institut fortlaufend aktualisiert und an die örtlichen Infektionszahlen angepasst.

Arbeitnehmer in Quarantäne

Müssen Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub in 14-tägige Isolation, weil sie ihre Ferien wissentlich in einem Risikogebiet verbracht haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten ihre Lohnansprüche für die Fehlzeit verlieren.

Wird die Destination plötzlich und unerwartet während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt, stehen die Chancen auf Lohnfortzahlung hingegen gut, obwohl es nach Auskunft der ARAG Experten keine geltende Rechtsprechung dazu gibt.

Ein Tipp der ARAG Experten

Wer bereits vor der Reise weiß und in Kauf nimmt, dass er nach dem Urlaub in eine zweiwöchige Quarantäne muss, sollte mit einem Arbeitgeber vorher eine Absprache treffen, ob er aus dem Home-Office arbeiten kann oder aber weitere Urlaubstage für die Zeit der Corona-bedingten Zwangspause nehmen kann, um Lohneinbußen zu verhindern.

Schüler und Lehrer in Quarantäne

Die ARAG Experten raten Eltern, die eine Quarantäne nach der Rückkehr aus den Ferien billigend in Kauf nehmen, die 14 Tage so zu legen, dass die erzwungene Auszeit am ersten Schultag vorbei ist. Ansonsten könnte der Quarantäne-Fehltag beim schulpflichtigen Nachwuchs als unentschuldigt gewertet werden. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Übrigens: Auch Lehrer, die aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet zu spät ihren Schuldienst antreten, müssen wegen unerlaubten Fernbleibens mit Lohnkürzungen rechnen.

Test machen lassen

Foto: © Jarun Ontakrai/123RF.comFoto: © Jarun Ontakrai/123RF.com

"Einreisende aus Risikogebieten können gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen sein, sofern sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind", lautet die Vorgabe der Bundesregierung.

Wer also vor seiner Rückkehr aus den Ferien einen höchstens 48 Stunden alten Molekularbiologischen Test (PCR-Test) sowie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne.

Eine Liste, aus welchen Ländern ein solcher Test akzeptiert wird, veröffentlicht das Robert Koch-Institut hier. Gemeinsam mit Auswärtigem Amt und dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat wird diese Liste vom Bundesgesundheitsministerium regelmäßig aktualisiert.

Urlauber, die keine Möglichkeit haben, sich vor ihrer Heimkehr am Ferienort testen zu lassen, können auch in Deutschland einen Test durchführen lassen, müssen aber bis zu 48 Stunden auf das Ergebnis warten und so lange in Quarantäne, bis ein Testergebnis vorliegt. Wer die etwa bereits am Flughafen Frankfurt angebotenen Testmöglichkeiten nutzt, sollte sich das Ergebnis laut ARAG Experten zudem unbedingt ärztlich attestieren lassen, da das bloße Testergebnis nicht ausreicht, um eine Quarantäne zu vermeiden.

Quelle: ARAG Rechtsschutz

Infoblatt zum ArbeitsrechtDer Bund Deutscher Arbeitgeber hat eine kostenlose Infobroschüre zu arbeitsrechtlichen Fragen herausgegeben, die > hier heruntergeladen werden kann.

Text: / handwerksblatt.de

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