Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Lossprechungsfeier in Saarbrücken
Ende August gab es für neue Gesellinnen und Gesellenin der Sparkassen-Filiale am Saarbrücker Neumarkt gleich mehrere Gründe zum Feiern.
Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten über Mess- und Überprüfungsleistungen sowie Feuerstättenschau und Legionellenprüfung sind begünstigte Handwerkerleistungen (Foto: © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks)
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Eigentümer und Mieter können die Kosten für Schornsteinfeger-Leistungen absetzen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel alle Schornsteinfeger-Dienste, die im Zusammenhang mit einem privaten Haushalt erbracht werden, als absetzbare Handwerkerleistungen. Das vollständige Spektrum der Schornsteinfeger-Tätigkeiten ist steuerbegünstigt: Das reicht von den Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten über Mess- und Überprüfungsleistungen bis hin zu Feuerstättenschau und Legionellenprüfung.
Für Mieter: Nicht nur Haus- oder Wohnungsbesitzer profitieren von der Absetzbarkeit. Auch Mieter können Schornsteinfeger-Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters auf alle Mietparteien umgelegt werden, steuerlich geltend machen. Allerdings müssen solche berücksichtigungsfähigen Aufwendungen klar aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Oder es muss eine entsprechende eindeutige Bescheinigung des Vermieters vorliegen.
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Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
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