Das aktuelle Hochwasser hat in süddeutschen Bundesländern erhebliche Schäden angerichtet.

Das aktuelle Hochwasser hat erhebliche Schäden angerichtet. (Foto: © Cora Müller/123RF.com)

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Extremwetter: Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Was muss der Chef tun, um seine Leute vor den Fluten zu schützen? Wie wird bei einem Arbeitsausfall infolge der Überschwemmungen vergütet? Wann sind Mitarbeiter als Helfer freizustellen? Diese und andere arbeitsrechtliche Fragen beantwortet ein kostenloser Leitfaden.

Sturzflutartige Regenfälle und Flüsse, die ganze Landstriche verwüsten: Das Extremwetter bedeutet für alle Betroffenen – und damit auch für die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Belastung mit zum Teil existenzgefährdenden Folgen. Das aktuelle Hochwasser hat erhebliche Schäden angerichtet. 

Bei solchen Naturkatastrophen stellen sich immer wieder arbeitsrechliche Fragen für die Betriebe: Wie regelt man die Arbeitsausfälle infolge der Schäden? Wie beantragt man Kurzarbeitergeld? Was ist zu tun, wenn Arbeitnehmer als Helfer freigestellt werden und wie wird das vergütet? Denn egal, ob freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder private Hilfsorganisation: Wer während der Arbeitszeit im Katastrophenschutz hilft, hat gegen seinen Arbeitgeber zumeist einen Anspruch auf Freistellung vom Job. 

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Diese und andere wichtige arbeitsrechtliche Fragen für den Chef beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem kostenlosen Leitfaden, den Sie > hier herunterladen können.

Diese Themen werden darin ausführlich behandelt:

  • Tätigkeiten im Katastrophenschutz und die Folgen von Arbeitsausfällen für den Betrieb
  • Organisation des Katastrophenschutzes
  • Freistellungs- und Vergütungsanspruch 
  • Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers im Fall der Selbsthilfe
  • Wegerisiko 
  • Betriebsrisiko 
  • Kurzarbeitergeld
  • Vertragliche Nebenpflichten 
  • Weisungsrecht
  • Schutzpflichten des Arbeitgebers 

Naturkatastrophen und Arbeitsrecht Den kostenlosen Leitfaden des ZDH finden Sie > hier zum HerunterladenDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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