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HWK Koblenz | Juni 2025
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Mit der Erweiterung des Katastrophenerlass' ermöglicht die NRW-Finanzverwaltung etwa 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.
Vorlesen:
Die NRW-Finanzverwaltung hat den Mitte Juli in Kraft gesetzten Katastrophenerlass erweitert und ermöglicht nun – teilweise befristet – rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener.
Nach der schweren Hochwasserkatastrophe und den dadurch entstandenen Schäden hatte die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung Mitte Juli den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Sie hat diesen jetzt erweitert und ermöglicht etwa 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener, manche davon befristet.
KatastrophenerlassHier finden Sie weitere Informationen zum Katastrophenerlass der nordhrein-westfälischen Finanzverwaltung.Der geänderte Erlass soll es vor allem Betrieben, die unterstützen wollen, erleichtern, unbürokratisch Hilfe zu leisten, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Erleichterungen und Klarstellungen wurden unter anderem zu den folgenden steuerlich relevanten Sachverhalten geschaffen:
Arbeitslohnspenden können auch zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Schadensereignis betroffene Arbeitnehmer verbundener Unternehmen erfolgen. Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Quelle: NRW-Finanzministerium
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