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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die rote Karte will der Petitionsausschuss den Abmahnern zeigen. Kleine Unternehmen sollen besser geschützt werden. (Foto: © wavebreak Media Ltd./123RF.com)
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Der Petitionsausschuss will den Missbrauch des Abmahnrechts beenden. Abmahner sollen verpflichtet werden, an Kleinunternehmer immer zuerst eine kostenfreie Mahnung zu schicken.
Der Petitionsausschuss will der Abmahnindustrie die Zügel anlegen. In seiner Sitzung am 10. April empfahl er dem Bundestag, dazu eine Petition dem Bundesjustizministerium zu überweisen.
Die Petition fordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll. Sie begründet dies damit, dass derzeit kleine Fehler der Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse aber die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht – wie größere Unternehmen – über eine anwaltliche Abteilung verfügten.
In der Begründung schreibt der Petitionsausschuss: Das geltende Recht schütze bereits jetzt Kleingewerbetreibende vor missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn diese vorwiegend dazu dienten, vom Abgemahnten Ersatz von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren zu erhalten.
Nach Aussage der Bundesregierung mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz der Regelung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen sei, heißt es in der Vorlage. Darin verweist der Petitionsausschuss auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem festgeschrieben sei, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern, beispielsweise durch die Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstandes", durch den sich die Kosten für die Betroffenen ohne sachlichen Grund erhöhen könnten.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden und spricht sich daher mehrheitlich für eine Materialüberweisung aus. Zugleich soll die Petition den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis gegeben werden.
(Quelle: Bundestag)
Schon im September 2018 hatte Bundesjustizministerin Barley den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Es sieht diverse Maßnahmen vor, um dem Abmahnmissbrauch zu begegnen: Es stellt höhere Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen, verringert die finanziellen Anreize für Abmahnungen, gibt mehr Transparenz und vereinfacht die Geltendmachung von Gegenansprüchen. Bisher gab es aber keine Zuleitung an den Bundestag, der Entwurf steckt in den beratenden Ausschüssen fest.
Viele Stimmen aus Politik und Wirtschaft, auch aus dem Handwerk, hatten gefordert, das aktuelle Abmahnrecht zu reformieren.
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