Foto: © olegdudko/123RF.com
HWK Koblenz | September 2025
Kunststoffrohre: Leitungen der Zukunft?
Die Schweißtechnische Lehranstalt der HwK Koblenz lädt am 12. September zu einem Branchenaustausch über den Einsatz von Kunststoffrohrleitungen ein.
Die Ankündigung Elternzeit nehmen zu wollen ist auch im Kleinbetrieben kein Kündigungsgrund. (Foto: © seamartini/123RF.com)
Vorlesen:
Kündigung: So geht's richtig - Themen-Specials
November 2012
Droht ein Arbeitgeber einem Vater, der die gesetzliche Elternzeit für Väter nehmen will, mit Kündigung, so ist der geplante Rausschmiss unwirksam.
Dies gilt auch für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, in denen an sich eine Sozialauswahl nicht vorgenommen zu werden braucht. Denn auch in diesen ist es nicht gestattet, einen Arbeitnehmer zu maßregeln, weil er – ihm zustehende – Ansprüche geltend macht.
Der unrechtmäßig gekündigte Papa, dem offiziell mit einer anderen Begründung gekündigt wurde, bekam für die Verfahrensdauer von zwei Jahren und vier Monaten das Gehalt nachgezahlt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2011, Az.: 8 Sa 1728/10
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben