Kurzarbeit: Wichtige Berufe dürfen dazuverdienen
Wer in einem systemrelevanten Beruf – im Handwerk etwa als Elektrotechniker oder SHK-Installateur – in Kurzarbeit ist, kann derzeit etwas nebenher verdienen, ohne dass ihm die Bezüge gekürzt werden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kurzarbeit: Das müssen Betriebsinhaber wissen
Viele Handwerker haben wegen der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet. Die als systemrelevant eingestuften Berufe können vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 aber etwas dazuverdienen, ohne dass diese Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.
Sie werden nur dann angerechnet, wenn die Summe des Verdienstes aus Hauptbeschäftigung, Nebenbeschäftigung und Kurzarbeitergeld das normale Nettoeinkommen übersteigt. Die Nebentätigkeit ist außerdem versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Oktober 2020.
Diese Berufe sind systemrelevant:
- Energie
Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) (z. B. kommunale Energieversorger) - Wasser & Entsorgung
Hoheitliche & privatrechtliche Wasserversorgung, sowie die Müllentsorgung (z. B. Müllwerker*innen, Wasserwerke, Kläranlage) - Ernährung & Hygiene
Produktion, Groß- & Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik) (z. B. Landwirte, Erntehelfer*innen, Verkäufer*innen) - Informationstechnik & Telekommunikation
insbesondere Netze entstören & aufrecht erhalten (z. B. Informatiker*in, Systemelektroniker*in) - Gesundheit
Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore - Finanz- & Wirtschaftswesen
Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers - Transport & Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personen- und Güterverkehr sowie Flug- & Schiffsverkehr - Medien
insbesondere Nachrichten- & Informationswesen sowie Risiko- & Krisenkommunikation - Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung & Justiz (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz) - Schulen, Kinder- & Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Personal, das die notwendige Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sicherstellt
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, das heißt, es können auch noch andere Berufe als systemrelevant anerkannt werden. Diese Regelung wurde im Sozialschutzpaket vom 27. März 2020 getroffen. KRITIS> Elektrohandwerk ist systemrelevant
> SHK-Betriebe sind systemrelevant
Die Liste wurde an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen (KRITIS) nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) angelehnt. Diese Regelung wurde im Sozialschutzpaket vom 27. März 2020 getroffen.
"Dies ist eine klassische Win-Win-Situation", meint der Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott. "Arbeitnehmer, die Lohneinbußen durch reduziertes Kurzarbeitergeld verspüren, können ihr Gehalt durch Eingehung einer vorübergehenden Nebentätigkeit aufstocken und finanzielle Einbußen kompensieren. Auch herrscht in den systemrelevanten Bereichen ein Arbeitskraftmangel, der so teilweise ausgeglichen werden kann", so Fuhlrott.
Corona-Krise Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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