Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in Corona-Zeiten definiert das neue allgemeine Arbeitsschutzkonzept.

Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in Corona-Zeiten definiert das neue allgemeine Arbeitsschutzkonzept. (Foto: © Kzenon/123RF.com)

Vorlesen:

Corona-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft haben gemeinsam einen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben gemeinsam einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht und damit das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Pandemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt.

Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Reinigungsbranche definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger und gibt Hinweise zur Organisation von Reinigung.

Infobroschüre Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung kann hier kostenlos abgerufen werden. 

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung konkretisiert die vom BMAS vorlegten 17 Grundsätze zum Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie. Gemeinsam haben BIV und BG BAU diese auf das Reinigungsgewerk angewandt. Neben allgemeinen Grundsätzen zum sicheren und gesunden Arbeiten während der Corona-Pandemie und zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen definiert das Dokument konkrete Handlungshinweise.

Das könnte Sie auch interessieren:

Besondere hygienische Anforderungen in Arbeitsabläufe integrieren

"Im Kampf um die Eindämmung des Coronavirus stehen unsere Unternehmen vor der Herausforderung, die Vorgaben und besonderen hygienischen Anforderungen in die Arbeitsabläufe zu integrieren", sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. "Wir möchten sie dabei unterstützen, indem wir darstellen, mit welchen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann."

"Bundesarbeitsminister Heil hat seine Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung klar formuliert: Wir müssen dafür sorgen, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Diesen Auftrag haben wir gern angenommen und mit dem vorliegenden Papier erfüllt", so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

"Die IG BAU setzt sich insbesondere in der herausfordernden Coronavirus-Krise intensiv für die Beschäftigten im Reinigungsgewerbe ein", erklärte Ulrike Laux, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). "Denn sie stehen aktuell an vorderster Front im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Vorgaben zur Bereitstellung geeigneter und ausreichender Schutzausrüstung vor Ort in den Objekten. Zugleich fordern wir, dass ausreichend Raum und Zeit für das Anlegen und die Arbeit mit der Schutzkleidung vorhanden ist." Mehr Informationen Alle Informationen der BG BAU für die Reinigungsbranche sind hier abrufbar.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: