Ausbildungsbetriebe, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind, erhalten vom Land Sachsen eine finanzielle Unterstützung. Sie kann ab dem 27. April beantragt werden.

Ausbildungsbetriebe, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind, erhalten vom Land Sachsen eine finanzielle Unterstützung. Sie kann ab dem 27. April beantragt werden. (Foto: © rook76/123RF.com)

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Corona: Sachsen zahlt Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Ausbildungsbetriebe in Sachsen, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, werden finanziell unterstützt. Das würde sich der BWHT auch für Baden-Württemberg wünschen.

"Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt", erklärt das sächsische Arbeits- und Wirtschaftsministerium. Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, für die Kurzarbeit bewilligt worden ist.

Kurzarbeitergeld Alle Informationen für UnternehmenDie Förderanträge können ab Montag, 27. April, bei den zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer Chemnitz, Dresden, Leipzig) eingereicht werden. Sie werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Landesdirektion Sachsen zur Bearbeitung weitergeleitet. "Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen", erläutert das Ministerium. Er bestehe aus einem Nachweis über die Zahlung der Ausbildungsvergütung an den Auszubildenden und einer Erklärung über die zuletzt im Februar 2020 gezahlte reguläre Ausbildungsvergütung des Ausbildungsbetriebes an den Auszubildenden.

Die Zuwendung wird nach Angaben des sächsischen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss werde bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für 6 Wochen (1,5 Monate) habe.

BWHT: Ausbildungsbetriebe finanziell entlasten

BWHT-Präsident Rainer Reichhold fordert einen Bonus für Ausbildungsbetriebe, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind. Foto: © BWHTBWHT-Präsident Rainer Reichhold fordert einen Bonus für Ausbildungsbetriebe, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind. Foto: © BWHT

Eine finanzielle Entlastung der von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe fordert der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT). "Wir müssen unbedingt vermeiden, dass Handwerksbetriebe, die von der Krise massiv betroffen sind, ihren Auszubildenden kündigen müssen, weil sie keinen weiteren finanziellen Spielraum sehen", begründet BWHT-Präsident Rainer Reichhold. Dies sei ist für jeden einzelnen Auszubildenden enorm wichtig, aber auch für die gesamte Wirtschaft. Denn den Fachkräftemangel werde es auch nach der Corona-Krise geben. 

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Dem BWHT schlägt vor, dass die Ausbildungsbetriebe einen Ausbildungsbonus erhalten, solange sie kein Kurzarbeitergeld für ihre Auszubildende bekommen. Das Land solle die Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss unterstützen, indem es für Lehrlinge in Betrieben mit Kurzarbeit in den ersten sechs Wochen die Vergütung seitens des Landes übernimmt.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag, Sächsisches Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr

Text: / handwerksblatt.de

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