TSE: Der Countdown für die Kassenaufrüstung läuft
Elektronische Registrierkassen müssen bis 31. September 2020 mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Es gibt schon Stimmen, die angesichts der Corona-Krise eine weitere Terminverschiebung fordern.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kassenführung: Worauf müssen Händler achten?
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber haben aktuell andere Sorgen als die Kassenvorschriften. Trotzdem sollten sie nicht vergessen, dass alle elektronischen Registrierkassen bis Ende September mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.
Spätestens am 1. Oktober 2020 müssen alle Kassensysteme und Registrierkassen dieses Modul gegen Manipulationen haben. Die Verbände ZDH, BDI, BGA, DIHK und HDE haben sich daher kürzlich mit einem gemeinsamen Appell an die Betriebe gewandt.
Die ordnungsmäßige Kassenführung ist vor allem für bargeldintensive Unternehmen von großer Bedeutung.
Die Frist endet am 30. September 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Anforderungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Kassensysteme, Registrierkassen einschließlich Tablet-basierter Kassensysteme oder Softwarelösungen, sollten eigentlich zum Jahreswechsel mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen geschützt werden.
Da es die TSE nicht rechtzeitig vor dem Jahreswechsel gab, unter anderem weil das erforderlichen Zertifizierungsverfahren für die technischen Lösungen noch nicht abgeschlossen war, hatte das Bundesfinanzministerium den Betrieben eine Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) eingeräumt. Diese Frist endet am 30. September 2020.
"Dies sollte jedoch keinesfalls dazu verleiten, die erforderlichen Aufrüstungen oder Neuanschaffungen von Kassensystemen aufzuschieben", schreiben die Verbände.
Seit Ende Dezember 2019 wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) die notwendigen Zertifikate für hardware-basierte TSE-Lösungen mehrerer Anbieter erteilt, so dass diese TSEs jetzt am Markt für Aufrüstungen von Kassen und in neuen Kassensystemen angeboten werden.
Ladenkassenumstellung verschieben
Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts der Corona-Krise, den Termin für die Umstellung der Ladenkassen zu verschieben. Die Kosten für den Kassenkauf oder die Nachrüstung seien "nicht ganz trivial". Deshalb sollte die Pflicht auf Mitte kommenden Jahres verschoben werden, fordert der Steuerzahlerbund.
Das entlaste vor allem die Gastronomie, Bäcker, Fleischer und Einzelhändler, denen jetzt die Umsätze wegbrechen.
Wichtig: Eine nur kurzzeitige Verschiebung nütze auch nichts, denn im Weihnachtsgeschäft würden die betroffenen Branchen einiges aufholen wollen. "Dann wäre eine Kassenumstellung fehl am Platz."
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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