TSE für Registrierkassen: Neue Schonfrist?
Betriebe können in der Krise nicht auch noch in neue Kassen oder in Kassentechnik investieren. Das Handwerk und der Handel fordern eine Fristverlängerung für die TSE-Nachrüstung. Das Bäckerhandwerk rechnet mit Kosten im vierstelligen Bereich pro Kasse.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kassenführung: Worauf müssen Händler achten?
Mitten in der Corona-Krise brennt vielen Handwerksbetrieben und Einzelhändlern noch ein ganz anderes Thema unter den Nägel: Bis Ende September 2020 sollen ihre Registrierkassen mit einer TSE, einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen geschützt werden. Dann läuft die Nichtbeanstandungsregelung ab. Das regelt das Kassengesetz, mit dem die Bundesregierung die Steuerhinterziehung bekämpfen will.
Für die Nachrüstung mit der TSE - egal ob als zusätzliches Modul oder als Cloudlösung - müssen die Betriebe Geld in die Hand nehmen, das bei vielen von ihnen gerade an allen Ecken und Enden fehlt. Wir berichteten
Das Handwerk und der Handel setzen sich bei Bund und Ländern dafür ein, die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zu verlängern. Angesichts nur schlecht gefüllter oder ganz leerer Kassen bei vielen unserer Betriebe sei es diesen gegenwärtig kaum zu vermitteln, dass sie genau jetzt in neue Kassen oder Kassensicherungstechnik investieren sollen, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Bei vielen Unternehmen geht es jetzt um jeden Euro
Schwannecke: "Das würde die dringend nötige Liquidität in den Betrieben belassen statt die aufgespannten Rettungsschirme faktisch zu durchlöchern. Den Betrieben ist es in dieser Krisenphase schlichtweg nicht zuzumuten, zur Einhaltung einer Frist jetzt Geld für Investitionen in die Hand nehmen zu müssen, das ihnen wegen der Corona-Einschränkungen in ihren Kassen fehlt."
Das Handwerk kämpfe gerade mit erheblichen Liquiditätsengpässen. "Viele Unternehmen bangen um ihre wirtschaftliche Existenz." In dieser Lage Kassen neu anzuschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufzurüsten, bedeute für die Betriebe eine Investition von großem Ausmaß und belaste nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität.
Kosten im vierstelligen Euro-Bereich je Kasse
Auch das Bäckerhandwerk engagiert sich für eine Fristverlängerung, denn die Aufrüstung verursache Kosten im vierstelligen Euro-Bereich je Kasse. "In der derzeitig wirtschaftlich angespannten Situation ist es den Bäckern nicht zu vermitteln, in neue Kassensysteme investieren zu müssen", erklärt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Viele Unternehmen hätten durch den wochenlangen Lockdown erhebliche Liquiditätsprobleme und viele würden um ihre wirtschaftliche Zukunft bangen. Zudem sei nicht absehbar, wann die Betriebe wieder unter normalen Umständen wirtschaften können, so Wippler.
Wird der Aufschub verlängert?
Ähnlich sieht das im Handel aus. "Bei vielen Unternehmen geht es jetzt um jeden Euro, da sind oft mehrere tausend Euro zur Kassenumrüstung derzeit nicht die wichtigste Investition. Das sollte auch die Finanzverwaltung einsehen und den Aufschub verlängern", betont Ralph Brügelmann, Steuerexperte beim Einzelhandelsverband HDE.
Es gibt bereits Stimmen aus der Politik, die für die neue Schonfrist aufgeschlossen sind. So hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kürzlich bei der Diskussion über die Abschaffung der Bon-Pflicht für Bäcker angeregt, die Frist zur Einführung neuer Kassensysteme TSE zu verlängern. Aus einem ganz anderen Grund: Es gebe derzeit Probleme, Fachfirmen für den Einbau zu finden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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