Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März in Kraft getreten und soll Menschen aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März in Kraft getreten und soll Menschen aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. (Foto: © happyalex/123RF.com)

Vorlesen:

Fachkräfteeinwandung: Mustervorlagen nun erhältlich

Wenn die Corona-Krise vorbei ist, wird das bekannte Problem des Fachkräftemangels wieder aufflackern. Interessierte können sich die Mustervorlagen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nun herunterladen.

Auch wenn derzeit die Grenzen dicht sind: Irgendwann ist der Zuzug gut ausgebildeter Fachkräfte wieder wichtig für die deutsche Wirtschaft. Das gilt auch für das Handwerk. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März in Kraft getreten und soll Menschen aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Für einen ganz besonders schnellen Einlass kann jeder Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Damit soll das Prozedere auf wenige Wochen verkürzt werden. Nun sind die entsprechenden Formulare vom Bundesinnenministerium veröffentlicht worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Noch schneller: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Dadurch wird die Wartedauer deutlich verkürzt.
Beschleunigtes FachkräfteverfahrenMusterformulare des BMI für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Die Schritte:

  • Unternehmen schließen eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde. Diese beinhaltet die Bevollmächtigung und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und aller beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der weiteren Abläufe inklusive Fristen.
  • Die Ausländerbehörde unterstützt Unternehmen während des Verfahrens und holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung und veranlasst einen Termin für den Antrag des Visums innerhalb von drei Wochen.
  • Nach dem Antrag des Visums wird innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung getroffen.
  • Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75 Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. 

FachkräfteeinwanderungsgesetzDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt diese wesentlichen Neuerungen:
- ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
- der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
- keine Begrenzung auf Mangelberufe mehr,
- Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und gesicherter Lebensunterhalt),
- wer einen ausländischen Abschluss hat, bekommt bessere Möglichkeiten, für Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland zu kommen; Ziel muss die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sein,
- Verfahren werden einfacher durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Vorgänge.

make-it-in-germany.com/de

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: