Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland des Frischfleisches, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder über Bildschirme.

Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland des Frischfleisches, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder über Bildschirme. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)

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Die Herkunft von Frischfleisch muss jetzt an der Theke gekennzeichnet sein

Betriebsführung

Woher kommt das Schnitzel oder die Hühnerkeule? Das müssen Verbraucher seit dem 1. Februar 2024 erkennen können. Denn frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss jetzt eine Herkunftskennzeichnung tragen.

Mit der Herkunftskennzeichnung sollen Verbraucher eine transparente Kaufentscheidung treffen können. Bei verpackter Ware sind Kennzeichnungen zum Herkunftsland in Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten bereits seit 2015 Pflicht, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch. Zum 1. Februar 2024 ist diese Pflicht auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgeweitet worden.

Schilder an der Ware

Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder über Bildschirme. Zum Beispiel: "Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland", wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilt.

Fanden Geburt, Aufzucht und Schlachtung im gleichen Land statt, kann die Formulierung auch lauten: "Ursprung: Deutschland". Die Angabe einer Region (etwa "Nordrhein-Westfalen", "Eifel") ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich. Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden, etwa ein Aushang der Form: "Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland."

Mit der von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnung kommt die Bundesregierung einem langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft nach. Er erklärte dazu: "Wer im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt einkauft, erkennt jetzt auf einen Blick, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Kundinnen und Kunden können sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so unsere deutsche Landwirtschaft unterstützten." ‚Made in Germany‘ stehe nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern.

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Verbraucherschützer verlangen Ausweitung

Die Verbraucherzentralen begrüßen die Ausdehnung der Fleischkennzeichnung, wünschen sich aber weitergehende Schritte. So sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, die Ausweitung sei ein richtiger Schritt, es müssten aber weitere Lücken geschlossen werden: "Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden."

Auch Haltungsform wird gekennzeichnet

Außer für die Herkunft interessieren sich viele Kunden auch für die Haltungsbedingungen der Tiere. Am 24. August 2023 ist das Gesetz für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Es betrifft bislang nur unverarbeitetes Schweinefleisch, für das fünf Haltungsformen vorgegeben sind. Lesen Sie hier mehr dazu!

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Text: / handwerksblatt.de

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