Bei unverpacktem Rindfleisch muss bereits die Herkunft angegeben werden, für Schweinefleisch gilt dies auch bald.

Bei unverpacktem Rindfleisch muss bereits die Herkunft angegeben werden, für anderes Fleisch gilt dies auch bald. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)

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Frisches Fleisch muss künftig eine Herkunftskennzeichnung tragen

Bei Fleisch von der Frischetheke muss bald die Herkunft angegeben werden. Dies war bisher nur bei verpacktem Fleisch und Rindfleisch vorgeschrieben. Die entsprechende Verordnung soll ab 2024 gelten.

Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 eine neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die bestehende Pflichtangabe der Herkunft bei verpacktem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf loses Fleisch ausgeweitet. Dies war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Bei unverpacktem Rindfleisch muss bereits die Herkunft angegeben werden. Die neue Regel betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel "Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland"). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe "Ursprung" verwendet werden (Beispiel: "Ursprung: Deutschland"). 

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EU will Kennzeichnung ebenfalls einführen

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: "Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung will ich deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt."

Da die EU-Kommission noch nicht den angekündigten Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt habe, habe sein Ministerium eine Regelung für Deutschland erarbeitet. Auch andere Mitgliedstaaten hätten bereits nationale Regelungen getroffen. Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.Keine Fleischtheke ohne Meister! Supermärkte mit Frischfleischtheken müssen einen Fleischermeister beschäftigen. Das sagt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.> Hier mehr lesen!

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Text: / handwerksblatt.de

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