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Frisches Fleisch muss bald eine Haltungskennzeichnung tragen

Bei nicht verpacktem frischem Schweinefleisch muss ab 2024 die Haltungsform an der Verkaufstheke angegeben werden.

Der Bundestag hat im Juni 2023 das Gesetz für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen, es ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. Die neue Regel betrifft  unverarbeitetes Schweinefleisch, das in der Frischetheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt oder Wochenmarkt.

Tierhaltungskennzeichnungen für weitere Tierarten sowie für Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sollen nach den Plänen des Ministeriums im Laufe der Legislaturperiode kommen.

 Vorgegeben sind fünf Haltungsformen:

  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz:Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
  • Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
  • Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.

Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten "produktiven Lebensabschnittes", bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.

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Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.

Umbau der Ställe wird erleichtert

Außerdem wird der Stallumbau für tierhaltende Betriebe einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" oder "Bio" umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich. 

Fragen und Antworten zur Tierhaltungskennzeichnung Eine FAQ-Liste zum Thema finden Sie > hier
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Text: / handwerksblatt.de

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