Bei unverpacktem Rindfleisch muss bereits die Haltung angegeben werden, für Schweinefleisch gilt dies auch bald.

Bei unverpacktem Rindfleisch muss bereits die Haltungsform angegeben werden, für anderes Fleisch gilt dies auch bald. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)

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Frisches Fleisch muss bald eine Haltungskennzeichnung tragen

Bei Schweinefleisch muss jetzt die Haltungsform an der Frischetheke angegeben werden. Dies war bisher nur bei verpacktem Fleisch und Rindfleisch vorgeschrieben.

Der Bundestag hat am 16. Juni 2023 das Gesetz für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Die neue Regel betrifft  unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt oder Wochenmarkt.

 Geplant sind fünf Haltungsformen:

  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz:Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
  • Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
  • Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.

Bald sollen weitere Tierarten  (Geflügel, Schaf, Ziege), die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte geregelt werden. Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten "produktiven Lebensabschnittes", bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.

Was bedeutet das neue Gesetz für Fleischereien/Metzgereien?

Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird die Haltungsform für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.

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Umbau der Ställe wird erleichtert

Außerdem wird der Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" oder "Bio" umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich. 

Das Gesetz wird voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, ist dort jedoch nicht zustimmungspflichtig. Es könnte dann noch diesen Sommer in Kraft treten.

EU will Kennzeichnung ebenfalls einführen

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: " Heute ist ein guter Tag für die tierhaltenden Betriebe in unserem Land und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind. Damit ist der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen endlich eingeleitet. Das ist ein großer und gemeinsamer Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft. Weniger Tiere besser halten und eine gute wirtschaftliche Perspektive für unsere Landwirtinne und Landwirte, darum geht es uns."

Da die EU-Kommission noch nicht den angekündigten Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt habe, habe sein Ministerium eine Regelung für Deutschland erarbeitet. Auch andere Mitgliedstaaten hätten bereits nationale Regelungen getroffen.

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Text: / handwerksblatt.de